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03/16

2.2.5

Seite 6

Brandschutz beim

barrierefreien Bauen

speziellen Sicherheitseinrichtungen (Feuerwehrauf-

züge, Evakuierungsaufzüge), die Gefahrenquellen

(Stromausfall,Verrauchung etc.) ausschalten,ermög-

lichen es,den Aufzug als Hilfsmittel zur Evakuierung

einzusetzen.

Schwellenlose Flucht- und Feuerschutztüren

Gerade im Fluchtfall können Schwellen zur Stolper-

falle werden, wenn flüchtende Menschen sie nicht

beachten. Das Öffnen von Feuerschutztüren wird

erleichtert, wenn keine Schwellen eingebaut sind.

Anlagentechnischer Brandschutz für seh- und

gehörbehinderte Menschen

Gehörlose Menschen können Alarmsignale nicht

hören, schwerhörige Menschen erkennen häufig

bestimmte Frequenzbereiche von Alarmsignalen

nicht. Für blinde und sehbehinderte Personen sind

optische Alarmsysteme in der Regel nicht oder nur

eingeschränkt wahrnehmbar.

Beiden kann durch das „Zwei-Sinne-Prinzip“ gehol-

fen werden: Immer zwei voneinander unabhängige

Sinne sollen bei einer Alarmierung angesprochen

werden. Gängige Systeme sind Sirenen in Verbin-

dung mit einem Alarmlicht. Aber auch Vibrations-

melder werden in sensiblen Bereichen eingesetzt.

Als Fluchtwegkennzeichnung für sehbehinderte

Menschen haben sich taktile Handlauf- und Boden-

informationen etabliert. Fluchtpläne als Reliefpläne

unterstützen die Selbstrettung von behinderten

Menschen.

„Zwei-Sinne-Prinzip“