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Brandschutz beim
barrierefreien Bauen
speziellen Sicherheitseinrichtungen (Feuerwehrauf-
züge, Evakuierungsaufzüge), die Gefahrenquellen
(Stromausfall,Verrauchung etc.) ausschalten,ermög-
lichen es,den Aufzug als Hilfsmittel zur Evakuierung
einzusetzen.
Schwellenlose Flucht- und Feuerschutztüren
Gerade im Fluchtfall können Schwellen zur Stolper-
falle werden, wenn flüchtende Menschen sie nicht
beachten. Das Öffnen von Feuerschutztüren wird
erleichtert, wenn keine Schwellen eingebaut sind.
Anlagentechnischer Brandschutz für seh- und
gehörbehinderte Menschen
Gehörlose Menschen können Alarmsignale nicht
hören, schwerhörige Menschen erkennen häufig
bestimmte Frequenzbereiche von Alarmsignalen
nicht. Für blinde und sehbehinderte Personen sind
optische Alarmsysteme in der Regel nicht oder nur
eingeschränkt wahrnehmbar.
Beiden kann durch das „Zwei-Sinne-Prinzip“ gehol-
fen werden: Immer zwei voneinander unabhängige
Sinne sollen bei einer Alarmierung angesprochen
werden. Gängige Systeme sind Sirenen in Verbin-
dung mit einem Alarmlicht. Aber auch Vibrations-
melder werden in sensiblen Bereichen eingesetzt.
Als Fluchtwegkennzeichnung für sehbehinderte
Menschen haben sich taktile Handlauf- und Boden-
informationen etabliert. Fluchtpläne als Reliefpläne
unterstützen die Selbstrettung von behinderten
Menschen.
„Zwei-Sinne-Prinzip“