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2.3.1

Seite 2

TRVB – Einleitung

kretisierung bzw. Orientierung im Bereich des vor-

beugenden Brandschutzes dar. Durch die Zusam-

mensetzung der Herausgeber ist auch gewährleistet,

dass eine Harmonisierung auf Bundesebene erzielt

wird.

Per se haben TRVBs – auch jene, welche aufgrund

mangelnder Konkretisierungen in den OIB-Richtlini-

en einen höheren Stellenwert genießen – keinen

rechtsverbindlichen Charakter, können jedoch als

Ganzes oder in Teilen durch entsprechende Rechts-

akte eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen, z.B.

durch Zugrundelegung von TRVBs oder einzelner

Inhalte derselben in Auflagen von Behördenbe-

scheiden.

2.3.1.2 TRVB-Arbeitskreis

Die konkrete Erarbeitung der TRVBs erfolgt im

TRVB-Arbeitskreis, welcher – je nach Richtlinie –

wiederum in zahlreiche Unter-Arbeitskreise geglie-

dert ist.

Die Tätigkeiten des TRBV-Arbeitskreises, die Sit-

zungsprotokolle, Neuerungen und Diskussionsbei-

träge zur jeweils aktuellen Richtlinienarbeit sowie

aktuelle Ergebnisse und Beschlüsse werden im In-

ternet unter

www.trvb-ak.at

offengelegt.

Das Ausmaß der jeweiligen Änderungen und Aktua-

lisierungen einzelner TRVBs ist sehr unterschiedlich

und kann von einer grundlegenden Neukonzeption

bis zur Änderung oder Adaptierung einzelner Punk-

te reichen. Da solche Änderungen und Adaptierun-

gen laufend erfolgen, ist ein kontinuierliches Verfol-

gen des sogenannten Änderungsdienstes auf der

Bescheide

Änderungen