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TRVB – Einleitung
kretisierung bzw. Orientierung im Bereich des vor-
beugenden Brandschutzes dar. Durch die Zusam-
mensetzung der Herausgeber ist auch gewährleistet,
dass eine Harmonisierung auf Bundesebene erzielt
wird.
Per se haben TRVBs – auch jene, welche aufgrund
mangelnder Konkretisierungen in den OIB-Richtlini-
en einen höheren Stellenwert genießen – keinen
rechtsverbindlichen Charakter, können jedoch als
Ganzes oder in Teilen durch entsprechende Rechts-
akte eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen, z.B.
durch Zugrundelegung von TRVBs oder einzelner
Inhalte derselben in Auflagen von Behördenbe-
scheiden.
2.3.1.2 TRVB-Arbeitskreis
Die konkrete Erarbeitung der TRVBs erfolgt im
TRVB-Arbeitskreis, welcher – je nach Richtlinie –
wiederum in zahlreiche Unter-Arbeitskreise geglie-
dert ist.
Die Tätigkeiten des TRBV-Arbeitskreises, die Sit-
zungsprotokolle, Neuerungen und Diskussionsbei-
träge zur jeweils aktuellen Richtlinienarbeit sowie
aktuelle Ergebnisse und Beschlüsse werden im In-
ternet unter
www.trvb-ak.atoffengelegt.
Das Ausmaß der jeweiligen Änderungen und Aktua-
lisierungen einzelner TRVBs ist sehr unterschiedlich
und kann von einer grundlegenden Neukonzeption
bis zur Änderung oder Adaptierung einzelner Punk-
te reichen. Da solche Änderungen und Adaptierun-
gen laufend erfolgen, ist ein kontinuierliches Verfol-
gen des sogenannten Änderungsdienstes auf der
Bescheide
Änderungen