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Maschinelle Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
Abbildung 8.3.8-2: Schematische Darstellung möglicher Aus-
führungen bzw.Anlagen zur Entrauchung
Für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die nach der
TRVB S 125 ausgeführt werden, ist zu beachten, dass
praktisch fast nur Dachlüfter zulässig sind. Ob diese
automatisch geöffnet werden müssen, hängt in der
Regel vom Objekt, vom Baubescheid und der ab-
nehmenden Stelle ab.
Um die Wirkungsweise des Rauchabzugs zu unter-
stützen, sind im Bodenbereich Zuluftöffnungen vor-
zusehen.So wird der thermische Auftrieb der heißen
Rauchgase gefördert und die definierte Rauch-
schichtdicke sichergestellt.
Zuluftöffnungen