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8.3.8

Seite 8

Maschinelle Rauch- und

Wärmeabzugsanlagen

Abbildung 8.3.8-2: Schematische Darstellung möglicher Aus-

führungen bzw.Anlagen zur Entrauchung

Für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die nach der

TRVB S 125 ausgeführt werden, ist zu beachten, dass

praktisch fast nur Dachlüfter zulässig sind. Ob diese

automatisch geöffnet werden müssen, hängt in der

Regel vom Objekt, vom Baubescheid und der ab-

nehmenden Stelle ab.

Um die Wirkungsweise des Rauchabzugs zu unter-

stützen, sind im Bodenbereich Zuluftöffnungen vor-

zusehen.So wird der thermische Auftrieb der heißen

Rauchgase gefördert und die definierte Rauch-

schichtdicke sichergestellt.

Zuluftöffnungen