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Maschinelle Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
Wenn ein Rauchabschnitt die Größe von 2.000 m
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oder eine Länge von 60 m überschreitet, sind Maß-
nahmen zur Rauchabschnittsbildung notwendig. Sie
dient der Schaffung von definierten Rauchreser-
voirs,aus denen der Brandrauch abgeführt wird,und
zur Einhaltung der zulässigen Verrauchung bis zum
Erreichen des Bemessungsbrandumfangs.
Hinweis
Durch die Rauchabschnittsbildung dürfen keine Fach-
abschnittsflächen kleiner als 800 m
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entstehen.
Die Anforderungen für Rauchschürzen sind in der
ÖNORM EN 12101-1 und in der TRVB 125 S enthal-
ten.
Abbildung 8.3.8-2 zeigt die schematische Darstel-
lung möglicher Ausführungen bzw. Anlagen zur Ent-
rauchung.
Rauchabschnitts-
bildung