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8.1.3
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Vermeidung von
Täuschungsalarmen bzw.
Fehlalarmierungen
8.1.3.3 Interventionsschaltung
Ein durch Auslösen eines Melders in der Brandmel-
dezentrale ausgelöster Alarm führt nicht sofort zu
einer Alarmierung der alarmannehmenden Stelle.
Wird der interne Alarm binnen 30 s quittiert,beginnt
eine vorbestimmte, in der Brandmeldezentrale ein-
gestellte Erkundungszeit zu laufen (in der Regel 5
min). In dieser Zeit ist von einem sog. Interventions-
dienst festzustellen, ob ein Brand vorliegt.Wenn dies
der Fall ist, sind Gegenmaßnahmen (Auslösen eines
Handfeuermelders und Einsetzen der Mittel der Er-
sten Löschhilfe) unverzüglich einzuleiten.
Dies setzt aber eine entsprechende Organisation
und eine nachweisliche Ausbildung des Interventi-
onstrupps, auch in Erster Löschhilfe, voraus.
Interventionsdienst