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09/13

8.1.3

Seite 2

Vermeidung von

Täuschungsalarmen bzw.

Fehlalarmierungen

8.1.3.3 Interventionsschaltung

Ein durch Auslösen eines Melders in der Brandmel-

dezentrale ausgelöster Alarm führt nicht sofort zu

einer Alarmierung der alarmannehmenden Stelle.

Wird der interne Alarm binnen 30 s quittiert,beginnt

eine vorbestimmte, in der Brandmeldezentrale ein-

gestellte Erkundungszeit zu laufen (in der Regel 5

min). In dieser Zeit ist von einem sog. Interventions-

dienst festzustellen, ob ein Brand vorliegt.Wenn dies

der Fall ist, sind Gegenmaßnahmen (Auslösen eines

Handfeuermelders und Einsetzen der Mittel der Er-

sten Löschhilfe) unverzüglich einzuleiten.

Dies setzt aber eine entsprechende Organisation

und eine nachweisliche Ausbildung des Interventi-

onstrupps, auch in Erster Löschhilfe, voraus.

Interventionsdienst