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7.4.3
Mehrstufiges Rettungs-
konzept gemäß TRVB N 132
Bei einer vertikalen Evakuierung steigt der Personal-
aufwand enorm. Einerseits ist eine hohe Patientenan-
zahl zu evakuieren,andererseits müsste jedem Patien-
ten oder zumindest jeder Patientengruppe zumindest
eine Pflegeperson bzw. ein Feuerwehrmann beige-
stellt werden.Die Evakuierung über Stiegen ist für die
Patienten wesentlich beschwerlicher als eine hori-
zontale Evakuierung über den Gang.
Die Stiegenhäuser müssen gemäß der TRVB N 132
als außenliegende Stiegenhäuser mit händisch öf-
fenbaren Fenstern und ab 3 Geschoßen mit einer
Brandrauchentlüftung von mindestens 5 % der Stie-
genhausgrundfläche bzw. 1 m² oder als innenliegen-
de Stiegenhäuser mit Druckbelüftungsanlagen ge-
mäß TRVB S 112 ausgeführt werden. Hiermit soll si-
chergestellt werden, dass das Stiegenhaus rauchfrei
bleibt.
7.4.3.4 Evakuierung ins Freie
Als letzte Stufe des Rettungskonzeptes ist die Evaku-
ierung ins Freie vorgesehen. Eine Evakuierung ins
Freie kann aufgrund von Platzmangel oder
Rauchausbreitung in mehreren Geschoßen erforder-
lich werden. Sie ist jedoch mit vielen Komplikatio-
nen behaftet,der Personalaufwand und die Anforde-
rungen an die Logistik steigen enorm. Die Patienten
müssen entweder in anderen Gebäuden des Spitals-
bereiches untergebracht werden oder sie werden in
andere Krankenhäuser gebracht.Falls sich der Brand
bzw. Rauch unkontrolliert im Krankenhaus ausbrei-
tet, müssen im Allgemeinen auch die Bereiche der
Intensivmedizin evakuiert werden. Die Evakuierung
von Intensivpatienten gestaltet sich noch wesentlich
schwieriger als jene von Normalpflegepatienten.
Stiegenhäuser
Platzmangel/
Rauchausbreitung