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Mehrstufiges Rettungs-
konzept gemäß TRVB N 132
Freilauftürschließern ausgestattet werden. Freilauf-
türschließer sind Schließer, welche unabhängig von
der Türstellung bei Ansprechen der Brandmeldean-
lage die Türen automatisch schließen und anson-
sten die normale Funktion einer Türe haben.
Jedes Bettengeschoß wird in zumindest zwei
Rauchabschnitte (Wände in EI 30) mit einer Länge
von je max. 20,0 m unterteilt. Die Länge von Stich-
gängen wird durch die Forderung, dass die Flucht-
weglänge von einer Zimmertüre zu einem anderen
Brand- oder Rauchabschnitt maximal 10,0 m betra-
gen darf, begrenzt. Die Unterteilung in Rauchab-
schnitte muss sich über das gesamte Geschoß er-
strecken. Luftleitungen müssen beim Durchtritt
durch diese Rauchabschnittstrennungen mit Brand-
schutzklappen, angesteuert durch die Brandmelde-
anlage, gesichert sein, andere Leitungen sind ent-
sprechend abzuschotten. Die Gangabschnitte müs-
sen ein öffenbares Fenster aufweisen oder es muss
eine Lüftungsmöglichkeit über Nebenräume und
deren Fenster vorhanden sein.
Die Gangtüren im Zuge dieser Rauchabschnitte müs-
sen zumindest der Qualifikation E 30-C entsprechen
und zusätzlich kaltrauchdicht S
m
sein. Werden diese
Türen betriebsbedingt offen gehalten, müssen sie ge-
mäß TRVB S 151 angesteuert werden oder bei Nicht-
vorhandensein einer Brandmeldeanlage mit Feststell-
einrichtungen gemäß TRVB B 148 ausgestattet sein.Es
ist jedoch zu beachten, dass die Ansteuerung nicht
über Summenalarm der Brandmeldeanlage erfolgen
darf, sondern sie ist bedienungsgruppenspezifisch
über die unmittelbar angrenzend installierten Brand-
melder durchzuführen, da diese Türen nur bei Auftre-
ten von Rauch in ihrem unmittelbaren Bereich schlie-
Freilauftürschließer
Bettengeschoß =
mind. 2 Rauchab-
schnitte
Türen