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7.4.1
Krankenhäuser – Einleitung
7.4
Krankenhäuser
7.4.1 Einleitung
Die Personen,die sich in einem Krankenhaus aufhal-
ten, können imWesentlichen in drei Gruppen unter-
teilt werden: das medizinische Personal, die Besu-
cher und die Patienten.
Die Patienten unterscheiden sich naturgemäß im
Hinblick auf ihre Wachsamkeit, ihr Reaktionsvermö-
gen und ihre Mobilität wesentlich von den beiden
anderen Gruppen. Aufgrund dessen müssen in Kran-
kenhäusern brandschutztechnische Maßnahmen,
die speziell auf die Patienten ausgerichtet sind, vor-
gesehen werden.
Krankenhäuser fallen gemäß OIB-Richtlinie 2 Brand-
schutz,Punkt 9 unter Sonderbauten und es ist gemäß
der OIB-Richtlinie 2 ein Brandschutzkonzept zu er-
stellen, das dem OIB-Leitfaden „Abweichungen im
Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ entspricht.
1
Als Planungsrichtlinie zur Erstellung eines Brand-
schutzkonzepts können die TRVB N 132 „Krankenan-
stalten, Pflege- und Altenwohnheime – Teil 1 – Bauli-
che Maßnahmen“ und die TRVB N 133 „Kranken-
häuser und Pflegeheime – Teil 2 Betriebliche Maß-
nahmen“ herangezogen werden. Zu beachten ist,
dass die TRVB N 132 aufgehoben und zunächst
überarbeitet wurde. Nach 6-jähriger Überarbeitungs-
zeit wird erwartet, dass diese TRVB in die OIB-Richt-
linie übergehen werde. Nachdem noch kein Ersatz
dafür vorhanden ist, wird in diesem Kapitel auf die
1
Zum Brandschutzkonzept vgl. auch Kapitel 4. Zu den OIB-Richtli-
nien vgl. Kapitel 2.2.
Patienten
Brandschutzkonzept
TRVB N 132 auf-
gehoben