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Seite 1

7.4.1

Krankenhäuser – Einleitung

7.4

Krankenhäuser

7.4.1 Einleitung

Die Personen,die sich in einem Krankenhaus aufhal-

ten, können imWesentlichen in drei Gruppen unter-

teilt werden: das medizinische Personal, die Besu-

cher und die Patienten.

Die Patienten unterscheiden sich naturgemäß im

Hinblick auf ihre Wachsamkeit, ihr Reaktionsvermö-

gen und ihre Mobilität wesentlich von den beiden

anderen Gruppen. Aufgrund dessen müssen in Kran-

kenhäusern brandschutztechnische Maßnahmen,

die speziell auf die Patienten ausgerichtet sind, vor-

gesehen werden.

Krankenhäuser fallen gemäß OIB-Richtlinie 2 Brand-

schutz,Punkt 9 unter Sonderbauten und es ist gemäß

der OIB-Richtlinie 2 ein Brandschutzkonzept zu er-

stellen, das dem OIB-Leitfaden „Abweichungen im

Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ entspricht.

1

Als Planungsrichtlinie zur Erstellung eines Brand-

schutzkonzepts können die TRVB N 132 „Krankenan-

stalten, Pflege- und Altenwohnheime – Teil 1 – Bauli-

che Maßnahmen“ und die TRVB N 133 „Kranken-

häuser und Pflegeheime – Teil 2 Betriebliche Maß-

nahmen“ herangezogen werden. Zu beachten ist,

dass die TRVB N 132 aufgehoben und zunächst

überarbeitet wurde. Nach 6-jähriger Überarbeitungs-

zeit wird erwartet, dass diese TRVB in die OIB-Richt-

linie übergehen werde. Nachdem noch kein Ersatz

dafür vorhanden ist, wird in diesem Kapitel auf die

1

Zum Brandschutzkonzept vgl. auch Kapitel 4. Zu den OIB-Richtli-

nien vgl. Kapitel 2.2.

Patienten

Brandschutzkonzept

TRVB N 132 auf-

gehoben