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03/17

7.3.2

Seite 2

Gesetzliche Grundlagen −

Überblick

Neben den Vorgaben von baulichen, technischen

und organisatorischen Maßnahmen gibt diese Richt-

linie sehr konkret neue Betrachtungsweisen in Be-

zug auf die Evakuierung der im Gebäude befindli-

chen Personen vor.Dabei ist eine horizontale,barrie-

refreie Evakuierung von wesentlicher Bedeutung.

Diese kann entweder

• zu einem sicheren Ort des angrenzenden Gelän-

des im Freien,

• in den übernächsten Brandabschnitt zu einem

Treppenhaus mit einem direkten Ausgang ins

Freie oder

• zu einem sicheren Verweilbereich

erfolgen. Bei der Planung von sicheren Evaku-

ierungsmaßnahmen gilt es, genauestens die in die-

ser Richtlinie festgelegten Vorgaben einzuhalten.

Diese verschiedenen Ansätze zeigen, dass es bei

vielen Objekten notwendig oder sinnvoll sein kann,

die optimalen Brandsicherheitsvorkehrungen durch

ein Brandschutzkonzept abzustimmen und „maßzu-

schneidern“. Daher kann auch gebenenfalls von

den Bestimmungen dieser Regelwerke oder be-

stimmten baugesetzlichen Bestimmungen abgewi-

chen werden, wenn nachgewiesen werden kann,

dass die geforderten Schutzziele auf andere Weise,

gleichwertig oder besser, erreicht werden können.

Diese objektspezifische Betrachtung und bei Bedarf

die Definition von Abweichungen wird besonders

durch die OIB-Richtlinien 2015 besser lösbar.