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03/17

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7.3.2

Gesetzliche Grundlagen −

Überblick

7.3.2 Gesetzliche Grundlagen und Brand-

schutzvorschriften im Überblick

In Österreich werden mittlerweile die brandschutz-

technischen Anforderungen an Gebäude durch die

OIB-Richtlinien 2 ff. festgelegt. Im Punkt 7.2 der OIB-

Richtlinie „Brandschutz“ sind abweichende bzw. er-

gänzende Regelungen für Schul- und Kindergarten-

gebäude sowie andere Gebäude mit vergleichbarer

Nutzung enthalten.

Aufgrund der großen Anzahl an Bildungseinrichtun-

gen in Wien sowie der vielen bestehenden Einrich-

tungen, die einer brandschutztechnischen Sanie-

rung unterzogen werden sollten, gibt es die Richt-

linie „Brandschutztechnische Sicherheitsstandards

in Bildungseinrichtungen“ der Magistratsabteilung

MA 37 mit der Aktenzahl MA37/03399/2013 vom

20.November 2013.Diese Richtlinie gilt laut eigenen

Darstellungen nicht nur für alle Bildungseinrichtun-

gen, die dem Kompetenzbereich der Stadt Wien un-

terliegen, sondern auch für jene, die dem Bund un-

terstehen. Gleichermaßen ist diese Richtlinie auch

für private Einrichtungen anzuwenden.

Ein besonderes Augenmerk legt die Stadt Wien auf

die Evakuierung von Personen mit Mobilitätsein-

schränkungen. Geht der Anteil von Menschen mit

Behinderungen in einer Bildungseinrichtung über

einen gewissen Richtwert hinaus, so können gemäß

dieser Richtlinie zusätzliche Maßnahmen zum

Schutz dieser Personen (erläutert in einem Brand-

schutzkonzept oder einer brandschutztechnischen

Beschreibung) notwendig werden.

Mobilitätsein-

schränkungen