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7.3.2
Gesetzliche Grundlagen −
Überblick
7.3.2 Gesetzliche Grundlagen und Brand-
schutzvorschriften im Überblick
In Österreich werden mittlerweile die brandschutz-
technischen Anforderungen an Gebäude durch die
OIB-Richtlinien 2 ff. festgelegt. Im Punkt 7.2 der OIB-
Richtlinie „Brandschutz“ sind abweichende bzw. er-
gänzende Regelungen für Schul- und Kindergarten-
gebäude sowie andere Gebäude mit vergleichbarer
Nutzung enthalten.
Aufgrund der großen Anzahl an Bildungseinrichtun-
gen in Wien sowie der vielen bestehenden Einrich-
tungen, die einer brandschutztechnischen Sanie-
rung unterzogen werden sollten, gibt es die Richt-
linie „Brandschutztechnische Sicherheitsstandards
in Bildungseinrichtungen“ der Magistratsabteilung
MA 37 mit der Aktenzahl MA37/03399/2013 vom
20.November 2013.Diese Richtlinie gilt laut eigenen
Darstellungen nicht nur für alle Bildungseinrichtun-
gen, die dem Kompetenzbereich der Stadt Wien un-
terliegen, sondern auch für jene, die dem Bund un-
terstehen. Gleichermaßen ist diese Richtlinie auch
für private Einrichtungen anzuwenden.
Ein besonderes Augenmerk legt die Stadt Wien auf
die Evakuierung von Personen mit Mobilitätsein-
schränkungen. Geht der Anteil von Menschen mit
Behinderungen in einer Bildungseinrichtung über
einen gewissen Richtwert hinaus, so können gemäß
dieser Richtlinie zusätzliche Maßnahmen zum
Schutz dieser Personen (erläutert in einem Brand-
schutzkonzept oder einer brandschutztechnischen
Beschreibung) notwendig werden.
Mobilitätsein-
schränkungen