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6.6.2
Der Bemessungsbrand
gemäß EN 1991-1-2
6.6.2 Der Bemessungsbrand gemäß EN
1991-1-2
Bisher wurden, mit Ausnahmen im Industriebau, im
Regelfall Bauteil- bzw.Tragwerkswiderstände gemäß
der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) gemäß ISO
834 bzw. EN 13501-1 bestimmt. Diese gehört zu den
sogenannten nominellen Temperaturzeitkurven. In
der EN 1991-1-2 „Allgemeine Einwirkungen – Brand-
einwirkungen auf Tragwerke“
1
sind als weitere Ver-
treter dieses Typs noch die Außenbrandkurve sowie
die Hydrocarbonkurve (z.B. Tunnelbrände) defi-
niert. ImVergleich zu den Realbränden zeigen diese
Kurven zumeist unrealistisch hohe Einwirkungen,
und vor allem keine Abnahme der Temperatur über
die Zeit (Erlöschen des Brandes), was vor allem bei
langen, geforderten Brandwiderstandszeiten nicht
realitätsnah ist und in Folge zu sehr groß dimensio-
nierten Schutzmaßnahmen führt.
Nominelle Temperaturzeitkurven nach EN
1991-1-2/3.2
• Standard Temperaturzeitkurve: Q
g
=20+345 log10
(8t+1)
• Außenbrandkurve:Q
g
=660 (1-0.687 e-0.32t -0.313e-
3.8t) + 20
• Hydrocarbonkurve: Q
g
=1080 (1-0.325 e-0.167t
-0.675 e-2.5t) + 20
Anm.: t ist in Minuten einzusetzen!
1
ÖNORM EN 1991-1-2: Eurocode 1 − Einwirkungen auf Tragwerke;
Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen − Brandeinwirkungen auf Trag-
werke.
Nominelle Tempera-
turzeitkurven