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03/14

6.2.2

Seite 2

Brandabschnitts-

strukturierung

Diese „Trennabschnitte“ erfordern im Gegensatz zu

Brandabschnitten und Hauptbrandabschnitten ge-

mäß OIB-Richtlinien keine Maßnahmen zur Verhin-

derung des vertikalen oder horizontalen Brandüber-

schlags an der Fassade.

Brandabschnitte

Gemäß OIB-Richtlinie Begriffsbestimmungen stellen

Brandabschnitte Bereiche dar, welche durch

brandabschnittsbildende Wände bzw. Decken von

anderen Teilen eines Gebäudes getrennt sind.

Hauptbrandabschnitte

Gemäß OIB-Richtlinie Begriffsbestimmungen sind

Hauptbrandabschnitte Bereiche, welche durch

Brandwände von anderen Teilen eines Gebäudes

getrennt sind.

In Hauptbrandabschnitten müssen in der Praxis,

speziell wenn sie eine gewisse Größe erreicht haben

und/oder bestimmte Räume bzw. Bereiche enthal-

ten, eben jene Räume bzw. Bereiche als

Brandabschnitte ausgebildet werden.

Diese Räume können beispielsweise Technikräume

wie Heizräume, Lagerräume mit hoher Brandlast

oder andere Räume mit spezieller Widmung sein.

Von Brandabschnitten (bzw. Unterbrandabschnitten

gemäß TRVB B 108/1991) umschlossene Räume

können in drei Gruppen eingeteilt werden:

1

1

Vgl. dazu auch die entsprechende Überblicksgrafik der TRVB B

108/1991.

Definition

Definition