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Brandabschnitts-
strukturierung
Diese „Trennabschnitte“ erfordern im Gegensatz zu
Brandabschnitten und Hauptbrandabschnitten ge-
mäß OIB-Richtlinien keine Maßnahmen zur Verhin-
derung des vertikalen oder horizontalen Brandüber-
schlags an der Fassade.
Brandabschnitte
Gemäß OIB-Richtlinie Begriffsbestimmungen stellen
Brandabschnitte Bereiche dar, welche durch
brandabschnittsbildende Wände bzw. Decken von
anderen Teilen eines Gebäudes getrennt sind.
Hauptbrandabschnitte
Gemäß OIB-Richtlinie Begriffsbestimmungen sind
Hauptbrandabschnitte Bereiche, welche durch
Brandwände von anderen Teilen eines Gebäudes
getrennt sind.
In Hauptbrandabschnitten müssen in der Praxis,
speziell wenn sie eine gewisse Größe erreicht haben
und/oder bestimmte Räume bzw. Bereiche enthal-
ten, eben jene Räume bzw. Bereiche als
Brandabschnitte ausgebildet werden.
Diese Räume können beispielsweise Technikräume
wie Heizräume, Lagerräume mit hoher Brandlast
oder andere Räume mit spezieller Widmung sein.
Von Brandabschnitten (bzw. Unterbrandabschnitten
gemäß TRVB B 108/1991) umschlossene Räume
können in drei Gruppen eingeteilt werden:
1
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Vgl. dazu auch die entsprechende Überblicksgrafik der TRVB B
108/1991.
Definition
Definition