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6.2.1

Brandabschnitte – Allgemein

6.2

Brandabschnitte

6.2.1 Allgemein

Gebäude oder Gebäudeteile sind grundsätzlich vor

den Einwirkungen von Feuer und Rauch zu schüt-

zen. Brandabschnitte bzw. Hauptbrandabschnitte

verhindern mittels brandabschnittsbildenden Wän-

den bzw. Brandwänden die Ausbreitung von Feuer

und Rauch innerhalb des Gebäudes von einem Ge-

bäudeteil auf den anderen.

Die Brandabschnittsbildung zwischen verschiede-

nen Gebäuden wird mithilfe von Schutzabständen

realisiert. Diese verhindern in diesem Fall die Aus-

breitung von Feuer und Rauch zwischen den Ge-

bäuden.

Ein Brandabschnitt ist ein abgegrenzter Bereich,

welcher bei einem Brandereignis den Brandeinwir-

kungen überlassen wird, aber den Brandüberschlag

auf benachbarte Brandabschnitte im Allgemeinen

für die Dauer von 90 min. verhindern soll.

Die Abgrenzung benachbarter Brandabschnitte

kann somit entweder durch Bauteile oder Schutzab-

stände erfolgen.

Folgende

Schutzziele

sind mittels Brandabschnitts-

bildung einzuhalten:

• jegliche Form von Personenschaden verhindern

• die gefahrlose Flucht der im Gebäude anwesen-

den Personen ermöglichen

Ausbreitung von

Feuer und Rauch

Schutzabstand

Schutzziele