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6.2.1
Brandabschnitte – Allgemein
6.2
Brandabschnitte
6.2.1 Allgemein
Gebäude oder Gebäudeteile sind grundsätzlich vor
den Einwirkungen von Feuer und Rauch zu schüt-
zen. Brandabschnitte bzw. Hauptbrandabschnitte
verhindern mittels brandabschnittsbildenden Wän-
den bzw. Brandwänden die Ausbreitung von Feuer
und Rauch innerhalb des Gebäudes von einem Ge-
bäudeteil auf den anderen.
Die Brandabschnittsbildung zwischen verschiede-
nen Gebäuden wird mithilfe von Schutzabständen
realisiert. Diese verhindern in diesem Fall die Aus-
breitung von Feuer und Rauch zwischen den Ge-
bäuden.
Ein Brandabschnitt ist ein abgegrenzter Bereich,
welcher bei einem Brandereignis den Brandeinwir-
kungen überlassen wird, aber den Brandüberschlag
auf benachbarte Brandabschnitte im Allgemeinen
für die Dauer von 90 min. verhindern soll.
Die Abgrenzung benachbarter Brandabschnitte
kann somit entweder durch Bauteile oder Schutzab-
stände erfolgen.
Folgende
Schutzziele
sind mittels Brandabschnitts-
bildung einzuhalten:
• jegliche Form von Personenschaden verhindern
• die gefahrlose Flucht der im Gebäude anwesen-
den Personen ermöglichen
Ausbreitung von
Feuer und Rauch
Schutzabstand
Schutzziele