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6.2.2
Brandabschnitts-
strukturierung
6.2.2 Brandabschnittsstrukturierung
• Die TRVB B 108/1991 verwendet hier die Begriffe
Brandabschnitte, welche mithilfe von Brandmau-
ern gebildet werden, und Unterbrandabschnitte.
Letztere werden aus brandbeständigen, raumab-
schließenden Bauteilen gebildet. (Anmerkung:
Die TRVB B 108/1991 ist gemäßWebsite des Öster-
reichischen Bundesfeuerwehrverbands gültig, je-
doch in Überarbeitung)
• Die OIB-Richtlinien verwenden die Begriffe
Brandabschnitte und zusätzlich Hauptbrand-
abschnitte bei Betriebsbauten. Die Begriffsbil-
dung der OIB-Richtlinie ist die zeitgemäßere. Die
Begriffe der OIB-Richtlinie und der TRVB B
108/1991 sind jedoch nur sehr bedingt vergleich-
bar.
Gemäß der OIB-Richtlinie 2, „Begriffsbestimmun-
gen“, werden Brandabschnitte aus brandabschnitts-
bildenden Wänden und Decken und Haupt-
brandabschnitte aus Brandwänden gebildet.
Einen in der Praxis hilfreichen Abschnittstypus stellt
der sogenannte
Trennabschnitt
dar. Der Terminus
selbst wird in der TRVB B 108/1991 und in den OIB-
Richtlinien nicht angeführt, bezeichnet aber am be-
sten die Abschnitte gebildet durch Trennwände und
Trenndecken, wobei Trenndecken Decken zwischen
Wohnungen bzw. Betriebseinheiten untereinander
sowie zu anderen Gebäudeteilen und Trennwände
Wände zwischen Wohnungen bzw. Betriebseinhei-
ten untereinander sowie zu anderen Gebäudeteilen,
wie bspw.Treppenhäusern, sind.
TRVB B 108/1991
OIB-Richtlinien
Trennabschnitt