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6.2.2

Brandabschnitts-

strukturierung

6.2.2 Brandabschnittsstrukturierung

• Die TRVB B 108/1991 verwendet hier die Begriffe

Brandabschnitte, welche mithilfe von Brandmau-

ern gebildet werden, und Unterbrandabschnitte.

Letztere werden aus brandbeständigen, raumab-

schließenden Bauteilen gebildet. (Anmerkung:

Die TRVB B 108/1991 ist gemäßWebsite des Öster-

reichischen Bundesfeuerwehrverbands gültig, je-

doch in Überarbeitung)

• Die OIB-Richtlinien verwenden die Begriffe

Brandabschnitte und zusätzlich Hauptbrand-

abschnitte bei Betriebsbauten. Die Begriffsbil-

dung der OIB-Richtlinie ist die zeitgemäßere. Die

Begriffe der OIB-Richtlinie und der TRVB B

108/1991 sind jedoch nur sehr bedingt vergleich-

bar.

Gemäß der OIB-Richtlinie 2, „Begriffsbestimmun-

gen“, werden Brandabschnitte aus brandabschnitts-

bildenden Wänden und Decken und Haupt-

brandabschnitte aus Brandwänden gebildet.

Einen in der Praxis hilfreichen Abschnittstypus stellt

der sogenannte

Trennabschnitt

dar. Der Terminus

selbst wird in der TRVB B 108/1991 und in den OIB-

Richtlinien nicht angeführt, bezeichnet aber am be-

sten die Abschnitte gebildet durch Trennwände und

Trenndecken, wobei Trenndecken Decken zwischen

Wohnungen bzw. Betriebseinheiten untereinander

sowie zu anderen Gebäudeteilen und Trennwände

Wände zwischen Wohnungen bzw. Betriebseinhei-

ten untereinander sowie zu anderen Gebäudeteilen,

wie bspw.Treppenhäusern, sind.

TRVB B 108/1991

OIB-Richtlinien

Trennabschnitt