Table of Contents Table of Contents
Previous Page  349 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 349 / 1325 Next Page
Page Background

06/16

3.7

Seite 10

Brandschutzsanierung

Beim Einbau von Unterdecken ist darauf zu achten,

dass die historische Holzbalkendecke die zusätzli-

chen Lasten aufnehmen kann. Gelingt dies nicht,

kann eine freitragende Unterdecke,die zwischen die

angrenzenden Wände frei eingespannt wird, einge-

baut werden.

3.7.4.2 Leitungsanlagen in „Gesicherten Flucht-

wegen“

Der „Gesicherte Fluchtweg“ ist ein baulicher Be-

reich,wie Gänge oder Stiegenhäuser,in denen Perso-

nen im Brandfall flüchten können. Sie dürfen dort

laut angewendetem Brandschutzkonzept den Brand-

produkten Wärme und Rauch gar nicht oder nur in

einem für den Zeitraum der Flucht für sie ungefähr-

lichen Ausmaß (geringe Temperaturerhöhung, stark

verdünnter Brandrauch und kurze Verweildauer im

gering kontaminierten Bereich) ausgesetzt werden.

Handelt es sich bei einem Gang oder einem Stiegen-

haus um einen „Gesicherten Fluchtweg“,müssen die

Wände feuerhemmend sein, Bekleidungen, Putze

und Unterdecken und Dämmstoffe aus nicht brenn-

baren Baustoffen bestehen und dürfen keine brenn-

baren Installationen offen verlegt werden.

Für Installationstrassen mit brennbaren Leitungsan-

lagen sind besondere Schutzmaßnahmen erforder-

lich.Die Leitungsanlagen werden in der Regel unter-

halb der Rohdecke verlegt und aus optischen Grün-

den mit der abgehängten Decke verkleidet.

Brennbare Installationen in „Gesicherten Fluchtwe-

gen“ müssen entweder oberhalb von F30-Decken

oder innerhalb von Installationskanälen verlegt wer-

den.