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Brandschutzsanierung
Beim Einbau von Unterdecken ist darauf zu achten,
dass die historische Holzbalkendecke die zusätzli-
chen Lasten aufnehmen kann. Gelingt dies nicht,
kann eine freitragende Unterdecke,die zwischen die
angrenzenden Wände frei eingespannt wird, einge-
baut werden.
3.7.4.2 Leitungsanlagen in „Gesicherten Flucht-
wegen“
Der „Gesicherte Fluchtweg“ ist ein baulicher Be-
reich,wie Gänge oder Stiegenhäuser,in denen Perso-
nen im Brandfall flüchten können. Sie dürfen dort
laut angewendetem Brandschutzkonzept den Brand-
produkten Wärme und Rauch gar nicht oder nur in
einem für den Zeitraum der Flucht für sie ungefähr-
lichen Ausmaß (geringe Temperaturerhöhung, stark
verdünnter Brandrauch und kurze Verweildauer im
gering kontaminierten Bereich) ausgesetzt werden.
Handelt es sich bei einem Gang oder einem Stiegen-
haus um einen „Gesicherten Fluchtweg“,müssen die
Wände feuerhemmend sein, Bekleidungen, Putze
und Unterdecken und Dämmstoffe aus nicht brenn-
baren Baustoffen bestehen und dürfen keine brenn-
baren Installationen offen verlegt werden.
Für Installationstrassen mit brennbaren Leitungsan-
lagen sind besondere Schutzmaßnahmen erforder-
lich.Die Leitungsanlagen werden in der Regel unter-
halb der Rohdecke verlegt und aus optischen Grün-
den mit der abgehängten Decke verkleidet.
Brennbare Installationen in „Gesicherten Fluchtwe-
gen“ müssen entweder oberhalb von F30-Decken
oder innerhalb von Installationskanälen verlegt wer-
den.