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Seite 11

3.7

Brandschutzsanierung

In historischen Gebäuden befinden sich in „Gesi-

cherten Fluchtwegen“ oft abgehängte Decken, in

denen eine Vielzahl von brennbaren Installationen

oft ungeschützt verläuft.

Eine Brandschutzsanierung ist durch den Einbau

einer Brandschutzunterdecke möglich, die für eine

Brandbelastung von unten und von oben (aus dem

Zwischendeckenbereich) zugelassen ist.

Die Installationen oberhalb der Brandschutzdecke

müssen in 5 cm Mindestabstand zur Brandschutzun-

terdecke eingebaut und so befestigt sein,dass sie für

30 Minuten nicht auf die Brandschutzunterdecke

herabfallen, denn im Ernstfalle zerstören sie die

raumabschließende Wirkung der Brandschutzunter-

decke.

Alternativ zum Einbau einer Brandschutzunterde-

cke können auch Installationskanäle angelegt wer-

den, in denen alle brennbaren Leitungen geführt

werden.Diese Kanäle müssen den brandschutztech-

nischen Bestimmungen entsprechen und eine Feu-

erwiderstandsdauer von 30 Minuten aufweisen.