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Seite 7

3.7

Brandschutzsanierung

tät und von mehreren Lösungsansätzen sowie

eine planliche Darstellung

.

3.7.3 Brandschutzgutachten

Ein Brandschutzgutachten dient als Entscheidungs-

grundlage für Verbesserungsmaßnahmen und stellt

den Ausgangspunkt für die Entwicklung und Erstel-

lung von Brandschutzkonzepten für den Entwurf dar.

Das Brandschutzgutachten ersetzt nicht den Brand-

schutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept.

Das Gutachten stellt ein begründetes Urteils eines

Sachverständigen dar. Es ist geprägt von Erfahrungs-

sätzen und beinhaltet die Ableitung von Schlussfol-

gerungen für den tatsächlichen Zustand.Ein Gutach-

ten muss nachvollziehbar und vollständig sein und

es muss auch für einen Laien verständlich sein. Ein

Gutachten kann nur ein bestellter und beeideter

Sachverständiger ausstellen. Die Vertrauenswürdig-

keit der darin enthaltenen Bewertung wird durch

eine Zertifizierung durch ein Gericht sichergestellt.

Die Leistungsschritte zur Erstellung eines Brand-

schutzgutachtens sind:

• Bestandsaufnahme durch Sichtung von Unterla-

gen und Objektbegehungen,

• Festlegung von Bewertungskriterien,

• Feststellung und Auswertung von Abweichungen

zu den Bewertungskriterien,

Entscheidungsgrund-

lage

Sachverständiger

Leistungsschritte