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09/13

3.4.1

Seite 6

Brandschutzingenieurwesen –

Einleitung

In der Einleitung zu diesem Leitfaden heißt es:

„Der Leitfaden beschreibt in möglichst kompakter

Form die nach dem Stand von Wissenschaft und Tech-

nik verfügbaren und ausreichend abgesicherten inge-

nieurmäßigen Nachweise für die in der Praxis auftre-

tenden Brandschutzprobleme und stellt die benötigten

Informationen, Daten und Bewertungskriterien bereit.

Entsprechend den unterschiedlichen Aufgabenstellun-

gen soll der Leitfaden einerseits einen Brandschutzin-

genieur als Fachplaner in die Lage versetzen, ein Ge-

bäude besonderer Art und Nutzung risikogerecht und

wirtschaftlich auszulegen. Der genehmigenden Behör-

de oder der Feuerwehr soll er andererseits helfen,diese

Auslegung mit möglichst geringem Aufwand zu über-

prüfen oder Brandschutzanforderungen für die Errich-

tung und Nutzung des Gebäudes so festzulegen, dass

die bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brand-

schutzes zuverlässig erreicht werden.“

Die Anwendung des Leitfadens bei der Bearbeitung

konkreter Projekte geht von einem 4-Stufen-Konzept

wie folgt aus:

a. Erstellung einer qualitativen Analyse

Dabei sind die brandschutztechnischen Rahmenbe-

dingungen des jeweiligen Bauwerkes und dessen

Nutzung zu evaluieren und zu erfassen sowie als

maßgebliche Input-Größen für die nachfolgende

quantitative Analyse zu dokumentieren. Dazu gehö-

ren vor allem das Bauwerkskonzept (Konstruktion

und verwendete Baustoffe des Bauwerkes,

Brandabschnittskonzept, Rettungswegsituation), das

Nutzungskonzept (Brandlasten, Nutzung und Nut-

zer), die Infrastruktur (Maßnahmen und Vorkehrun-

gen zum anlagentechnischen und abwehrenden

Brandschutz) sowie die Brandszenarien.