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Brandschutzingenieurwesen –
Anwendbarkeit
Fachausbildung, beamtete Vertreter einer Berufsfeu-
erwehr) als auch privater Sachverständiger (z.B.
Vertreter der von der Versicherungswirtschaft unter-
haltenen „Brandverhütungsstellen“, Zivilingenieure,
Technische Büros, akkreditierte Inspektionsstellen,
gerichtlich beeidete Sachverständige) bedienen.
Die Gutachten der Amtssachverständigen und der
privaten Sachverständigen haben im Verwaltungs-
verfahren die gleiche Stellung. Die Würdigung der
als Beweismittel vorgelegten Gutachten obliegt aber,
insbesondere bei einander widersprechenden Aus-
sagen, der zuständigen Behörde.
In Verfahren, bei denen das Arbeitsinspektorat nicht
Behörde ist (z.B. Baubewilligungsverfahren), ge-
nießt der Sachverständige des Arbeitsinspektorats,
welcher die Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmer zu
vertreten hat, Parteienstellung mit dem Recht der
Berufung gegen den erlassenen Bewilligungsbe-
scheid.
Verankerung der Anwendbarkeit von Ingenieurmetho-
den im Baurecht
Das Baurecht ist in Österreich folgendermaßen
strukturiert:
Die Bauordnungen, Baunebengesetze (z.B. Garagen-
gesetze, Feuerpolizeigesetze) und die nach diesen
Gesetzen erlassenen Verordnungen sind Landesge-
setze, die von den Landesregierungen der neun
österreichischen Bundesländer erlassen werden.
Sachverständiger
Arbeitsinspektorat