Table of Contents Table of Contents
Previous Page  290 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 290 / 1325 Next Page
Page Background

09/13

Seite 3

3.4.1

Brandschutzingenieurwesen –

Einleitung

schaftliche Bauausführung und ebensolchen Anfor-

derungen jedes Bauwerksnutzers bzw. -betreibers an

eine nicht minder wirtschaftliche Betriebsführung

nach Fertigstellung des Bauwerkes zu entsprechen.

Um die Wirksamkeit der erforderlichen Schutzziele

bzw. Schutzmaßnahmen nachzuweisen, verweist die

TRVB A 107/04 „Brandschutzkonzepte“ auf einige

mögliche Ingenieurmethoden im Brandschutzma-

nagement, so beispielsweise auf

a. Methoden des Brandschutzingenieurwesens

wie

– genormte Berechnungsverfahren,

– analytische Berechnungsverfahren (z.B. Plume-

formeln) oder

– Brandsimulationsberechnungen

und

b. Räumungsberechnungen, -simulationen und

-erprobungen

In Anhang B der TRVB A 107/04 „Brandschutzkon-

zepte“ wird zu den Grundsätzen solcher Nachweise

des Brandschutzingenieurwesens ausgeführt, dass

insbesondere nachgewiesen werden muss, dass für

sicherheitstechnisch relevante Zeiträume

• die vorhandenen Flucht- bzw. Rettungswege be-

nutzbar sind,

TRVB A 107/04