

09/13
3.4.1
Seite 2
Brandschutzingenieurwesen –
Einleitung
insbesondere wenn es möglich ist, die jeweiligen
brandschutztechnischen Anforderungen durch das
zur Verfügung stehende Regelwerk an einschlägigen
rechtlichen und technischen Normen, Richtlinien
und Empfehlungen abzudecken.
Immer dann jedoch, wenn es sich um Bauwerke
handelt, die hinsichtlich ihrer Art und Konzeption,
ihrer Größe und Komplexität,Konstruktion und Kon-
figuration etc. sowie letztlich auch hinsichtlich ihres
Zwecks bzw. ihrer Nutzung durch das zur Verfügung
stehende Regelwerk in brandschutztechnischer
Sicht nicht mehr hinreichend bemessen werden
können oder eine Abweichung von diesem Regel-
werk nicht abgewendet werden kann, ist ein gesamt-
heitliches, auf das jeweilige Bauwerk individuell
maßgescheidertes Planungselaborat im Rahmen ei-
nes umfassenden Brandschutzkonzeptes unum-
gänglich.
Hier können Ingenieurmethoden zur Stützung der
in einem solchen Brandschutzkonzept
2
womöglich
entworfenen Kompensationen allfälliger Bemes-
sungsdefizite oder Abweichungen gute Dienste lei-
sten. Solche Kompensationen können im Übrigen
sowohl im Bereich des baulichen, des anlagentech-
nischen oder aber auch im Bereich des organisato-
rischen Brandschutzes angesiedelt sein.
Der umfassende und praxisorientierte Zweck eines
Brandschutzkonzeptes besteht letztlich nicht nur
darin, den erforderlichen und anzustrebenden
Schutzzielen gerecht zu werden, sondern ebenso
auch darin, den nachvollziehbaren und berechtig-
ten Anforderungen jedes Bauherrn an eine wirt-
2
Zum Brandschutzkonzept vgl. Kapitel 4.
Gesamtheitliche
Planung
Brandschutzkonzept