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09/13

3.4.1

Seite 2

Brandschutzingenieurwesen –

Einleitung

insbesondere wenn es möglich ist, die jeweiligen

brandschutztechnischen Anforderungen durch das

zur Verfügung stehende Regelwerk an einschlägigen

rechtlichen und technischen Normen, Richtlinien

und Empfehlungen abzudecken.

Immer dann jedoch, wenn es sich um Bauwerke

handelt, die hinsichtlich ihrer Art und Konzeption,

ihrer Größe und Komplexität,Konstruktion und Kon-

figuration etc. sowie letztlich auch hinsichtlich ihres

Zwecks bzw. ihrer Nutzung durch das zur Verfügung

stehende Regelwerk in brandschutztechnischer

Sicht nicht mehr hinreichend bemessen werden

können oder eine Abweichung von diesem Regel-

werk nicht abgewendet werden kann, ist ein gesamt-

heitliches, auf das jeweilige Bauwerk individuell

maßgescheidertes Planungselaborat im Rahmen ei-

nes umfassenden Brandschutzkonzeptes unum-

gänglich.

Hier können Ingenieurmethoden zur Stützung der

in einem solchen Brandschutzkonzept

2

womöglich

entworfenen Kompensationen allfälliger Bemes-

sungsdefizite oder Abweichungen gute Dienste lei-

sten. Solche Kompensationen können im Übrigen

sowohl im Bereich des baulichen, des anlagentech-

nischen oder aber auch im Bereich des organisato-

rischen Brandschutzes angesiedelt sein.

Der umfassende und praxisorientierte Zweck eines

Brandschutzkonzeptes besteht letztlich nicht nur

darin, den erforderlichen und anzustrebenden

Schutzzielen gerecht zu werden, sondern ebenso

auch darin, den nachvollziehbaren und berechtig-

ten Anforderungen jedes Bauherrn an eine wirt-

2

Zum Brandschutzkonzept vgl. Kapitel 4.

Gesamtheitliche

Planung

Brandschutzkonzept