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Praktische Informationen
nungsgemäßen Zustandes in feuerpolizeilicher Hin-
sicht besichtigt.
Bei größeren Wohnbauten sowie Gewerbe- und In-
dustrieobjekten kann bzw. wird in die Feststellung
brandgefährlicher Zustände die Feuerwehr mit ein-
gebunden.
Über die Feuerbeschau ist eine Niederschrift zu ver-
fassen und der Behörde zu übermitteln.Wenn Män-
gel festgestellt werden, wird deren Behebung von
der Behörde mittels Bescheid aufgetragen.
Für die Feuerbeschau oder (Haupt-)Kehrung zustän-
dig ist das örtliche Bauamt. Die Fristen für die regel-
mäßigen Überprüfungen sind für die verschiedenen
Bundesländer und je nach brandschutztechnischem
Risiko unterschiedlich festgelegt.
Niederschrift