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Seite 18

Praktische Informationen

nungsgemäßen Zustandes in feuerpolizeilicher Hin-

sicht besichtigt.

Bei größeren Wohnbauten sowie Gewerbe- und In-

dustrieobjekten kann bzw. wird in die Feststellung

brandgefährlicher Zustände die Feuerwehr mit ein-

gebunden.

Über die Feuerbeschau ist eine Niederschrift zu ver-

fassen und der Behörde zu übermitteln.Wenn Män-

gel festgestellt werden, wird deren Behebung von

der Behörde mittels Bescheid aufgetragen.

Für die Feuerbeschau oder (Haupt-)Kehrung zustän-

dig ist das örtliche Bauamt. Die Fristen für die regel-

mäßigen Überprüfungen sind für die verschiedenen

Bundesländer und je nach brandschutztechnischem

Risiko unterschiedlich festgelegt.

Niederschrift