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06/17

Seite 17

2.5

Praktische Informationen

cherheit gefährden können. Die Durchführung der

kommissionellen Überprüfung der Brandsicherheit

erstreckt sich auf alle Bauwerke einschließlich

Nebengebäuden.

In Österreich ist die Feuerbeschau oder Hauptkeh-

rung durch Landesgesetze bzw.Verordnungen gere-

gelt, im Allgemeinen in den Feuerpolizeiordnungen,

den Feuerwehrgesetzen oder den Feuer- und Gefah-

renpolizeigesetzen.Darin werden die zu überprüfen-

den Nutzungen,die Zusammenstellung der Kommis-

sion sowie der Umfang der Feuerbeschau oder

Hauptkehrung beschrieben. In Abhängigkeit des

Bundeslandes wird eine Kommission aus dem

Rauchfangkehrer, einemVertreter der Gemeinde, der

Feuerwehr, gegebenenfalls der Brandverhütungsstel-

len und speziell bei gewerblichen Objekten auch

aus Sachverständigen für Hochbau, Elektrotechnik

oder anderen für das Objekt erforderlichen Fachge-

bieten gebildet. Die Feuerbeschau kann auch von

nur einer der angeführten Institutionen durchge-

führt werden.

Die für die Beschau verantwortliche Institution hat

die Beschau selbstständig und eigenverantwortlich

für die Gemeinde zu planen und durchzuführen.Bei

der Feuerbeschau stellt die Kommission fest, ob Zu-

stände vorliegen,die eine Brandgefahr herbeiführen

oder vergrößern können oder die Durchführung

von Rettungsarbeiten oder die Brandbekämpfung

erschweren oder verhindern. Konkret werden im

Beisein des Grundeigentümers die baulichen Anla-

gen, insb. die Rauch- und Abgasfänge, Feuerstätten,

Dachböden, Keller, Höfe, Garagen-, Betriebs- und La-

gerräume, zum Zweck der Feststellung ihres ord-

Feuerbeschau oder

Hauptkehrung

Bescheid