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Praktische Informationen
cherheit gefährden können. Die Durchführung der
kommissionellen Überprüfung der Brandsicherheit
erstreckt sich auf alle Bauwerke einschließlich
Nebengebäuden.
In Österreich ist die Feuerbeschau oder Hauptkeh-
rung durch Landesgesetze bzw.Verordnungen gere-
gelt, im Allgemeinen in den Feuerpolizeiordnungen,
den Feuerwehrgesetzen oder den Feuer- und Gefah-
renpolizeigesetzen.Darin werden die zu überprüfen-
den Nutzungen,die Zusammenstellung der Kommis-
sion sowie der Umfang der Feuerbeschau oder
Hauptkehrung beschrieben. In Abhängigkeit des
Bundeslandes wird eine Kommission aus dem
Rauchfangkehrer, einemVertreter der Gemeinde, der
Feuerwehr, gegebenenfalls der Brandverhütungsstel-
len und speziell bei gewerblichen Objekten auch
aus Sachverständigen für Hochbau, Elektrotechnik
oder anderen für das Objekt erforderlichen Fachge-
bieten gebildet. Die Feuerbeschau kann auch von
nur einer der angeführten Institutionen durchge-
führt werden.
Die für die Beschau verantwortliche Institution hat
die Beschau selbstständig und eigenverantwortlich
für die Gemeinde zu planen und durchzuführen.Bei
der Feuerbeschau stellt die Kommission fest, ob Zu-
stände vorliegen,die eine Brandgefahr herbeiführen
oder vergrößern können oder die Durchführung
von Rettungsarbeiten oder die Brandbekämpfung
erschweren oder verhindern. Konkret werden im
Beisein des Grundeigentümers die baulichen Anla-
gen, insb. die Rauch- und Abgasfänge, Feuerstätten,
Dachböden, Keller, Höfe, Garagen-, Betriebs- und La-
gerräume, zum Zweck der Feststellung ihres ord-
Feuerbeschau oder
Hauptkehrung
Bescheid