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2.4.1
Bauordnung für Wien
OIB-RL 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
OIB-RL 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Demgemäß erscheint der Aufbau eines Bauwerks-
buches bei Bezug auf die ÖNORM B 1300:2012 oder
die OIB-Richtlinien 1 bis 4 sinnvoll, wobei der OIB-
Bezug womöglich noch empfehlenswerter sein mag.
Dies einerseits deshalb,weil sich die ÖNORM B 1300
„nur“ auf Wohngebäude bezieht, andererseits aber
auch deshalb, weil die OIB-Richtlinien den univer-
selleren gesetzlichen Rahmen hierfür hergeben.
Die aus diesen OIB-Richtlinien, Teil 1 bis 4 resultie-
rende Systematik hinsichtlich der Obergruppen der
relevanten Prüfgegenstände im Rahmen des Bau-
werksbuches kann nach Abbildung 2.4.2.1-1 darge-
stellt werden.