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2.4.1

Seite 8

Bauordnung für Wien

c) Außerordentliche Prüfungen (z.B. für den Fall,

dass unvorhersehbare schädigende Ereignisse

auf Bauteile einwirken, für welche wiederkehren-

de Prüfungen vorgesehen sind)

d) Abnahmeprüfungen (z.B. für Bauteile, für welche

deren Sicherheit von der korrekten Montage bzw.

dem korrekten Einbau abhängt und welche noch

vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen

sind)

Für den Aufbau eines Bauwerksbuches gemäß

§ 129a Bauordnung für Wien können folgende

Ein-

zelschritte

vorgeschlagen werden:

1) Entwurf einer Struktur des Bauwerksbuches

2) Auswertung allenfalls bestehender Dokumentati-

onsunterlagen

3) Evaluierung anderer bundes- oder landesgesetzli-

cherVorschriften (können,je nach Bauwerk,auch

Vorschriften von Mietern des Eigentümers betref-

fen)

4) Befragung von/Interviews mit objektkundigen

Personen,allenfalls von Projektbeteiligten aus der

Errichtungsphase

5) Erfassung von Empfehlungen externer Fachleute

6) Begehung des Bauwerkes durch objektfremde,

aber fachkundige Personen

7) Auswertung der Ergebnisse, Festlegung von Prüf-

routinen:

Einzelschritte für

den Aufbau eines

Bauwerksbuches