

12/15
2.4.1
Seite 8
Bauordnung für Wien
c) Außerordentliche Prüfungen (z.B. für den Fall,
dass unvorhersehbare schädigende Ereignisse
auf Bauteile einwirken, für welche wiederkehren-
de Prüfungen vorgesehen sind)
d) Abnahmeprüfungen (z.B. für Bauteile, für welche
deren Sicherheit von der korrekten Montage bzw.
dem korrekten Einbau abhängt und welche noch
vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen
sind)
Für den Aufbau eines Bauwerksbuches gemäß
§ 129a Bauordnung für Wien können folgende
Ein-
zelschritte
vorgeschlagen werden:
1) Entwurf einer Struktur des Bauwerksbuches
2) Auswertung allenfalls bestehender Dokumentati-
onsunterlagen
3) Evaluierung anderer bundes- oder landesgesetzli-
cherVorschriften (können,je nach Bauwerk,auch
Vorschriften von Mietern des Eigentümers betref-
fen)
4) Befragung von/Interviews mit objektkundigen
Personen,allenfalls von Projektbeteiligten aus der
Errichtungsphase
5) Erfassung von Empfehlungen externer Fachleute
6) Begehung des Bauwerkes durch objektfremde,
aber fachkundige Personen
7) Auswertung der Ergebnisse, Festlegung von Prüf-
routinen:
Einzelschritte für
den Aufbau eines
Bauwerksbuches