

12/15
Seite 9
2.4.1
Bauordnung für Wien
- Wer prüft? (Qualifikation der Prüfer)
- Wie wird geprüft? (Prüfungsablauf und Doku-
mentation der Prüfungsergebnisse)
- Wann wird geprüft? (Intervalle der Prüfungen)
8) Dokumentation im Bauwerksbuch
Die dargestellte Reihenfolge stellt einen systemati-
schen Ablauf dar, kann aber – mit gewisser Ausnah-
me der Unterpunkte 7) und 8) – weitgehend unab-
hängig voneinander durchgeführt werden.Rückkop-
pelungen sind sinnvoll und zu erwarten.
Für das Bauwerksbuch sieht der Gesetzgeber keine
besondere Form vor. Es kann demnach auch auf
elektronischer Basis erstellt werden.
Mit der Erstattung der
Fertigstellungsanzeige
ist
der Behörde bekannt zu geben bzw. zu bestätigen,
dass das Bauwerksbuch angelegt wurde.Es muss der
Behörde nicht automatisch übermittelt werden. Je-
doch ist das Bauwerksbuch der Behörde auf Verlan-
gen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.