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06/17

2.4.1

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Bauordnung für Wien

keit, sich auf eine bestehende Systematik zu stützen.

Eine Möglichkeit hierfür bietet die ÖNORM

B 1300:2012 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohn-

gebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen

von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begut-

achtungen. Grundlagen und Checklisten“. Darin

wird in Abschnitt 7.1 die Objektsicherheit in folgen-

de vier Fachbereiche untergliedert:

F1 – Technische Objektsicherheit

F2 – Gefahrenvermeidung und Brandschutz

F3 – Gesundheits- und Umweltschutz

F4 – Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefah-

ren

Die Folgenorm ÖNORM B 1301:2016 beinhaltet den

gleichen Anwendungsbereich, jedoch bezogen auf

Nicht-Wohngebäude.

Eine andere Möglichkeit mag sich aus den Richtlini-

en des Österreichischen Instituts für Bautechnik,

den „OIB-Richtlinien“, Teile 1 bis 4 erschließen, die

– durchaus vergleichbar mit den vier Fachbereichen

der ÖNORM B 1300:2012 – folgende Themenfelder

umfassen:

OIB-RL 1 – Mechanische Festigkeit und Standsicher-

heit

OIB-RL 2 – Brandschutz

ÖNORM B 1300

OIB-Richtlinien