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Bauordnung für Wien
keit, sich auf eine bestehende Systematik zu stützen.
Eine Möglichkeit hierfür bietet die ÖNORM
B 1300:2012 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohn-
gebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen
von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begut-
achtungen. Grundlagen und Checklisten“. Darin
wird in Abschnitt 7.1 die Objektsicherheit in folgen-
de vier Fachbereiche untergliedert:
F1 – Technische Objektsicherheit
F2 – Gefahrenvermeidung und Brandschutz
F3 – Gesundheits- und Umweltschutz
F4 – Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefah-
ren
Die Folgenorm ÖNORM B 1301:2016 beinhaltet den
gleichen Anwendungsbereich, jedoch bezogen auf
Nicht-Wohngebäude.
Eine andere Möglichkeit mag sich aus den Richtlini-
en des Österreichischen Instituts für Bautechnik,
den „OIB-Richtlinien“, Teile 1 bis 4 erschließen, die
– durchaus vergleichbar mit den vier Fachbereichen
der ÖNORM B 1300:2012 – folgende Themenfelder
umfassen:
OIB-RL 1 – Mechanische Festigkeit und Standsicher-
heit
OIB-RL 2 – Brandschutz
ÖNORM B 1300
OIB-Richtlinien