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8.2.1
Löschanlagen – Allgemeines
8.2
Löschanlagen
8.2.1 Allgemeines
Löschanlagen sind dem anlagentechnischen Brand-
schutz zuzuordnen.Mit ihnen kann das höchste Maß
an Schadensminimierung im unbemerkten Brand-
fall erreicht werden. Die Anlagen erkennen automa-
tisch die Entstehung eines Brandes, alarmieren um-
gehend die Einsatzkräfte und beginnen mit der
Brandbekämpfung, um eine Brandausbreitung zu
verhindern. In den meisten Fällen löschen die Anla-
gen die Brände, obwohl Löschwasseranlagen ent-
sprechend ihrer Definition nur dafür ausgelegt sind,
einen Brand unter Kontrolle zu halten.
Der Einsatz von Löschanlagen erfolgt dort, wo Ab-
weichungen zu rechtlichen Vorschriften kompen-
siert werden, wo aus konzeptionellen Überlegungen
die Ausbreitung eines Schadensfeuers vermieden
werden soll oder wo hohe Sachwerte zu schützen
sind.
Beispiel
Beispielsweise können Brandabschnittsgrößen unter
gewissen Voraussetzungen bei Vorhandensein einer
Löschanlage um einVielfaches vergrößert werden.Bei
Hochhäusern über einem Aufenthaltsniveau von
32 m ist der Einbau einer Löschanlage zwingend
vorgeschrieben, da die Einsatzkräfte einen Löschan-
griff von außen bei diesen Gebäudehöhen nicht mehr
wirksam durchführen können und daher die Ausbrei-
tung eines Brandes unbedingt zu vermeiden ist.
Einsatz von
Löschanlagen