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8.2.1

Löschanlagen – Allgemeines

8.2

Löschanlagen

8.2.1 Allgemeines

Löschanlagen sind dem anlagentechnischen Brand-

schutz zuzuordnen.Mit ihnen kann das höchste Maß

an Schadensminimierung im unbemerkten Brand-

fall erreicht werden. Die Anlagen erkennen automa-

tisch die Entstehung eines Brandes, alarmieren um-

gehend die Einsatzkräfte und beginnen mit der

Brandbekämpfung, um eine Brandausbreitung zu

verhindern. In den meisten Fällen löschen die Anla-

gen die Brände, obwohl Löschwasseranlagen ent-

sprechend ihrer Definition nur dafür ausgelegt sind,

einen Brand unter Kontrolle zu halten.

Der Einsatz von Löschanlagen erfolgt dort, wo Ab-

weichungen zu rechtlichen Vorschriften kompen-

siert werden, wo aus konzeptionellen Überlegungen

die Ausbreitung eines Schadensfeuers vermieden

werden soll oder wo hohe Sachwerte zu schützen

sind.

Beispiel

Beispielsweise können Brandabschnittsgrößen unter

gewissen Voraussetzungen bei Vorhandensein einer

Löschanlage um einVielfaches vergrößert werden.Bei

Hochhäusern über einem Aufenthaltsniveau von

32 m ist der Einbau einer Löschanlage zwingend

vorgeschrieben, da die Einsatzkräfte einen Löschan-

griff von außen bei diesen Gebäudehöhen nicht mehr

wirksam durchführen können und daher die Ausbrei-

tung eines Brandes unbedingt zu vermeiden ist.

Einsatz von

Löschanlagen