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Rauchwarnmelder
8.1.5 Rauchwarnmelder
In vielen europäischen Ländern,aber auch im Groß-
teil der österreichischen Bundesländer ist die Instal-
lation von Rauchwarnmeldern (häufig auch Heim-
rauchmelder genannt) in Wohngebäuden Pflicht. In
allen Bundesländern,in welchen die OIB-Richtlinien
gesetzlich verbindlich sind – alle Bundesländer mit
Ausnahme von Salzburg –,sind neu errichteteWohn-
gebäude mit Rauchwarnmeldern auszustatten. In
Kärnten mussten auch Bestandsbauten nachgerüs-
tet werden.
Rauchwarnmelder sind optische Brandmelder, wel-
che auf die Brandkenngröße Rauch reagieren und
einen Alarmton absetzen. Sie dienen der frühzeiti-
gen Warnung von Personen vor Brandrauch bzw.
Bränden, sodass diese Personen auf ein Brandereig-
nis reagieren können.
Hinweis
Rauchwarnmelder dienen der Warnung von Perso-
nen, jedoch nicht der Alarmierung der Feuerwehr. Bei
einem Brandereignis ist daher unabhängig von der
Auslösung eines Rauchwarnmelders umgehend die
Feuerwehr zu alarmieren.
Für Rauchwarnmelder liegt die europäische Pro-
duktnorm ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“
vor. Grundsätzlich müssen Rauchwarnmelder eine
CE-Kennzeichnung aufweisen. In Österreich dürfen
nur Rauchwarnmelder gemäß ÖNORM EN 14604
und mit CE-Kennzeichnung eingebaut werden. Hier-
bei sind Einbau- und Betriebsanleitung der Herstel-
ler zu beachten.
In Wohngebäuden
Pflicht
ÖNORM EN 14604