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8.1.5

Rauchwarnmelder

8.1.5 Rauchwarnmelder

In vielen europäischen Ländern,aber auch im Groß-

teil der österreichischen Bundesländer ist die Instal-

lation von Rauchwarnmeldern (häufig auch Heim-

rauchmelder genannt) in Wohngebäuden Pflicht. In

allen Bundesländern,in welchen die OIB-Richtlinien

gesetzlich verbindlich sind – alle Bundesländer mit

Ausnahme von Salzburg –,sind neu errichteteWohn-

gebäude mit Rauchwarnmeldern auszustatten. In

Kärnten mussten auch Bestandsbauten nachgerüs-

tet werden.

Rauchwarnmelder sind optische Brandmelder, wel-

che auf die Brandkenngröße Rauch reagieren und

einen Alarmton absetzen. Sie dienen der frühzeiti-

gen Warnung von Personen vor Brandrauch bzw.

Bränden, sodass diese Personen auf ein Brandereig-

nis reagieren können.

Hinweis

Rauchwarnmelder dienen der Warnung von Perso-

nen, jedoch nicht der Alarmierung der Feuerwehr. Bei

einem Brandereignis ist daher unabhängig von der

Auslösung eines Rauchwarnmelders umgehend die

Feuerwehr zu alarmieren.

Für Rauchwarnmelder liegt die europäische Pro-

duktnorm ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“

vor. Grundsätzlich müssen Rauchwarnmelder eine

CE-Kennzeichnung aufweisen. In Österreich dürfen

nur Rauchwarnmelder gemäß ÖNORM EN 14604

und mit CE-Kennzeichnung eingebaut werden. Hier-

bei sind Einbau- und Betriebsanleitung der Herstel-

ler zu beachten.

In Wohngebäuden

Pflicht

ÖNORM EN 14604