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Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder können mit 230 V Netzversor-
gung und zusätzlicher Batterie oder Akkumulator
oder nur mit Batterien betrieben werden.Man unter-
scheidet zwischen vernetzten und unvernetzten
Rauchwarnmeldern. Bei unvernetzten Rauchwarn-
meldern wird der Alarmton nur von demjenigen
Melder abgegeben, welcher Brandrauch detektiert
hat. Bei vernetzten Rauchwarnmeldern können
Rauchwarnmelder untereinander oder mit einer
Zentrale drahtgebunden oder über Funk kommuni-
zieren.Hierdurch wird ermöglicht,dass nicht nur der
Rauchwarnmelder, welcher Brandrauch detektiert
hat, einen Alarmton abgibt, sondern auch weitere
Melder und/oder die Zentrale. Dies bietet den Vor-
teil, dass z.B. die Warnung, die in einem Kinderzim-
mer vorhanden ist, auch im Elternzimmer erfolgen
kann. Moderne Systeme lassen sich in ein WLAN
einbinden und auch über mobile Geräte wie z.B.ein
Handy überwachen.
Zumindest die Installation des einfachsten Rauch-
warnmelders, ein batteriebetriebener, unvernetzter
Rauchwarnmelder in Aufenthaltsräumen mit Aus-
nahme von Küchen (jedoch nicht von Wohnkü-
chen) und Gängen, über welche Fluchtwege führen,
ist gemäß OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ verpflich-
tend.
Da ein Großteil der Brandtoten im privaten Bereich
vorzufinden ist und es sich vor allem um Tote auf-
grund des toxischen Brandrauchs handelt, wird
empfohlen, Rauchwarnmelder im eigenen Interesse
auch in bestehenden Wohnungen zu installieren.
Rauchwarnmelder können „Leben retten“!