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8.1.5

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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder können mit 230 V Netzversor-

gung und zusätzlicher Batterie oder Akkumulator

oder nur mit Batterien betrieben werden.Man unter-

scheidet zwischen vernetzten und unvernetzten

Rauchwarnmeldern. Bei unvernetzten Rauchwarn-

meldern wird der Alarmton nur von demjenigen

Melder abgegeben, welcher Brandrauch detektiert

hat. Bei vernetzten Rauchwarnmeldern können

Rauchwarnmelder untereinander oder mit einer

Zentrale drahtgebunden oder über Funk kommuni-

zieren.Hierdurch wird ermöglicht,dass nicht nur der

Rauchwarnmelder, welcher Brandrauch detektiert

hat, einen Alarmton abgibt, sondern auch weitere

Melder und/oder die Zentrale. Dies bietet den Vor-

teil, dass z.B. die Warnung, die in einem Kinderzim-

mer vorhanden ist, auch im Elternzimmer erfolgen

kann. Moderne Systeme lassen sich in ein WLAN

einbinden und auch über mobile Geräte wie z.B.ein

Handy überwachen.

Zumindest die Installation des einfachsten Rauch-

warnmelders, ein batteriebetriebener, unvernetzter

Rauchwarnmelder in Aufenthaltsräumen mit Aus-

nahme von Küchen (jedoch nicht von Wohnkü-

chen) und Gängen, über welche Fluchtwege führen,

ist gemäß OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ verpflich-

tend.

Da ein Großteil der Brandtoten im privaten Bereich

vorzufinden ist und es sich vor allem um Tote auf-

grund des toxischen Brandrauchs handelt, wird

empfohlen, Rauchwarnmelder im eigenen Interesse

auch in bestehenden Wohnungen zu installieren.

Rauchwarnmelder können „Leben retten“!