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5.1.2
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Brandverhalten von
Bauprodukten
• Luftspalten/Hohlräumen und
• Fugen.
So ist beispielsweise eine Verklebung eines Baupro-
duktes in der praktischen Anwendung unzulässig,
wenn die Klassifizierung rein für den Anwendungs-
fall „Bauprodukt verschraubt“ ausgesprochen wur-
de. Auf eine Klassifizierung für den richtigen prakti-
schen Anwendungsfall ist daher besonders zu ach-
ten.