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5.1.2

Seite 14

Brandverhalten von

Bauprodukten

• Luftspalten/Hohlräumen und

• Fugen.

So ist beispielsweise eine Verklebung eines Baupro-

duktes in der praktischen Anwendung unzulässig,

wenn die Klassifizierung rein für den Anwendungs-

fall „Bauprodukt verschraubt“ ausgesprochen wur-

de. Auf eine Klassifizierung für den richtigen prakti-

schen Anwendungsfall ist daher besonders zu ach-

ten.