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4.5.3

Seite 4

Brandschutzkonzept und

Brandschutzingenieurwesen –

Anforderungen an Ersteller

und Prüfer

Unter Punkt 4.5.2 des OIB-Leitfadens wird das Men-

gengerüst der für eine Beurteilung erforderlichen

Überprüfungen ausgeführt wie folgt (Zitat):

„Bei Brandschutzkonzepten, die mit Methoden des

Brandschutzingenieurwesens erstellt sind, wird sich

die Überprüfung des Brandschutzkonzeptes durch

die Genehmigungsbehörde in der Regel auf die

Schlüssigkeit beschränken. In begründeten Zweifels-

fällen kann jedoch eine weitergehende Prüfung er-

forderlich sein,wobei es im Ermessen der prüfenden

Stelle liegt, zu entscheiden, ob und inwieweit die

einzelnen Rechengänge eines rechnerischen Nach-

weises geprüft werden müssen.“

Die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise mit

entsprechenden Fragestellungen kann Hinweise für

die Durchführung von Prüfungen der Schlüssigkeit

im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfah-

rens liefern:

1) Ist die

Aufgabenstellung

inklusive des Schutz-

zieles formuliert?

2) Wird die

Lösungsstrategie

schlüssig und nach-

vollziehbar beschrieben und erscheint sie da-

nach für die vorliegende Aufgabenstellung als

geeignet?

3) Liegt ein

Beleg

für die Verwendbarkeit und Eig-

nung des gewählten Nachweisverfahrens vor?

4) Sind die

Eingabedaten

für das Gebäude, seine

Nutzung und die spezielle Aufgabenstellung in

sich schlüssig und dokumentiert?

Erforderliche Über-

prüfungen

Vorgehensweise mit

Fragestellungen