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Brandschutzkonzept und
Brandschutzingenieurwesen –
Anforderungen an Ersteller
und Prüfer
Unter Punkt 4.5.2 des OIB-Leitfadens wird das Men-
gengerüst der für eine Beurteilung erforderlichen
Überprüfungen ausgeführt wie folgt (Zitat):
„Bei Brandschutzkonzepten, die mit Methoden des
Brandschutzingenieurwesens erstellt sind, wird sich
die Überprüfung des Brandschutzkonzeptes durch
die Genehmigungsbehörde in der Regel auf die
Schlüssigkeit beschränken. In begründeten Zweifels-
fällen kann jedoch eine weitergehende Prüfung er-
forderlich sein,wobei es im Ermessen der prüfenden
Stelle liegt, zu entscheiden, ob und inwieweit die
einzelnen Rechengänge eines rechnerischen Nach-
weises geprüft werden müssen.“
Die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise mit
entsprechenden Fragestellungen kann Hinweise für
die Durchführung von Prüfungen der Schlüssigkeit
im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfah-
rens liefern:
1) Ist die
Aufgabenstellung
inklusive des Schutz-
zieles formuliert?
2) Wird die
Lösungsstrategie
schlüssig und nach-
vollziehbar beschrieben und erscheint sie da-
nach für die vorliegende Aufgabenstellung als
geeignet?
3) Liegt ein
Beleg
für die Verwendbarkeit und Eig-
nung des gewählten Nachweisverfahrens vor?
4) Sind die
Eingabedaten
für das Gebäude, seine
Nutzung und die spezielle Aufgabenstellung in
sich schlüssig und dokumentiert?
Erforderliche Über-
prüfungen
Vorgehensweise mit
Fragestellungen