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Brandursachenermittlung
Dem Gericht obliegt die Bestellung eines geeigne-
ten, gerichtlich zertifizierten und allgemein beeide-
ten Sachverständigen als Brandursachenermittler.
3.6.1 Brandursachen
Der größte Teil der entstehenden Brände ist nicht
auf technische Defekte oder Naturgewalten zurück-
zuführen (auch wenn diese natürlich eine Rolle
spielen), sondern auf menschliches Fehlverhalten.
Die Brandursachenermittlung ist daher nicht nur
dafür zuständig, die Schuld für
Versicherungs-
zwecke
eindeutig festzustellen, sondern auch dafür,
ob eine Brandstiftung und damit eine kriminelle
Handlung stattgefunden hat. Die Ermittlung von
Brandursachen liefert zudem einen Beitrag zum
vorbeugenden Brandschutz, in dem nachvollzieh-
bar wird, wie Brände in Zukunft verhindert werden
können.
Für
kriminelle Handlungen
kommen Pyromanen,
also Personen, die wiederkehrend und zwanghaft
Feuer legen,selten in Frage.Viel häufiger sind hierfür
Papierkorbbrandstifter, sogenannte „Kellerzündler“
oder ähnliche Anlasstäter verantwortlich. Häufigstes
Motiv für Brandstiftungen ist weiterhin der klassi-
sche Versicherungsbetrug.
Brandort
Der wichtigste Untersuchungsgegenstand eines
Brandursachenermittlers ist der Brandort. Dort kön-
nen Spuren „gelesen“ und Zeugen befragt werden,
um sich ein Bild des Brandes zu machen. Die Unter-
suchung des Brandortes muss dabei
objektiv, vor-
urteilsfrei und akribisch
ablaufen, um Fehler und
Menschliches Fehl-
verhalten
Pyromanen
Versicherungsbetrug