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Brandursachenermittlung

Dem Gericht obliegt die Bestellung eines geeigne-

ten, gerichtlich zertifizierten und allgemein beeide-

ten Sachverständigen als Brandursachenermittler.

3.6.1 Brandursachen

Der größte Teil der entstehenden Brände ist nicht

auf technische Defekte oder Naturgewalten zurück-

zuführen (auch wenn diese natürlich eine Rolle

spielen), sondern auf menschliches Fehlverhalten.

Die Brandursachenermittlung ist daher nicht nur

dafür zuständig, die Schuld für

Versicherungs-

zwecke

eindeutig festzustellen, sondern auch dafür,

ob eine Brandstiftung und damit eine kriminelle

Handlung stattgefunden hat. Die Ermittlung von

Brandursachen liefert zudem einen Beitrag zum

vorbeugenden Brandschutz, in dem nachvollzieh-

bar wird, wie Brände in Zukunft verhindert werden

können.

Für

kriminelle Handlungen

kommen Pyromanen,

also Personen, die wiederkehrend und zwanghaft

Feuer legen,selten in Frage.Viel häufiger sind hierfür

Papierkorbbrandstifter, sogenannte „Kellerzündler“

oder ähnliche Anlasstäter verantwortlich. Häufigstes

Motiv für Brandstiftungen ist weiterhin der klassi-

sche Versicherungsbetrug.

Brandort

Der wichtigste Untersuchungsgegenstand eines

Brandursachenermittlers ist der Brandort. Dort kön-

nen Spuren „gelesen“ und Zeugen befragt werden,

um sich ein Bild des Brandes zu machen. Die Unter-

suchung des Brandortes muss dabei

objektiv, vor-

urteilsfrei und akribisch

ablaufen, um Fehler und

Menschliches Fehl-

verhalten

Pyromanen

Versicherungsbetrug