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Brandursachenermittlung
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Brandursachenermittlung
Eine Brandursachenermittlung findet jedenfalls bei
Verdacht einer Brandstiftung statt. Dabei gilt die
Brandursachenermittlung als eines der schwierigs-
ten Teilgebiete im weiten Feld der Kriminalistik.Eine
Brandursachenermittlung wird aber oft auch bei
strittigen oder unklarenVersicherungsfällen im Inter-
esse aller Beteiligten durchgeführt.
Neben
Wissen über Verbrennungsprozesse
und
Brandeigenschaften sind
chemische und physika-
lische Kenntnisse
notwendig, um Brandursachen
zu erkennen und Brandspuren richtig zu verstehen.
Die Brandursachenermittlung findet immer a poste-
riori statt, die Natur der Sache lässt keine Schlüsse
vor dem Stattfinden eines Brandes zu. Als Beweise
dienen vor allem Brandspuren, aber auch Zeugen-
aussagen oder sonstige signifikante Spuren am
Brandort.
In Österreich und in der Bundesrepublik Deutsch-
land wird die Brandursachenermittlung von der Po-
lizei durchgeführt.Wenn es zu einem Brandgesche-
hen kommt, werden sowohl Feuerwehr als auch
Rettung und Polizei an den Einsatzort gerufen. Falls
der Verdacht aufkommt, dass es sich um eine Straftat
handeln könnte, werden auch die Bezirksermittler
an die Einsatzstelle gerufen. Bei einem Schaden ab
einer bestimmten Schadenshöhe oder bei Verletzten
oder gar Todesfällen wird eine Tatortgruppe vor Ort
eingerichtet. Diese Gruppe kann sodann einen
Brandursachenermittler aus dem Bundeskriminal-
amt bestellen. Nach Feststellung der Brandursache
und bei Vorliegen einer Brandstiftung wird der
Staatsanwalt informiert und mit dem Fall betraut.
Brandstiftung
Versicherung