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3.6

Brandursachenermittlung

3.6

Brandursachenermittlung

Eine Brandursachenermittlung findet jedenfalls bei

Verdacht einer Brandstiftung statt. Dabei gilt die

Brandursachenermittlung als eines der schwierigs-

ten Teilgebiete im weiten Feld der Kriminalistik.Eine

Brandursachenermittlung wird aber oft auch bei

strittigen oder unklarenVersicherungsfällen im Inter-

esse aller Beteiligten durchgeführt.

Neben

Wissen über Verbrennungsprozesse

und

Brandeigenschaften sind

chemische und physika-

lische Kenntnisse

notwendig, um Brandursachen

zu erkennen und Brandspuren richtig zu verstehen.

Die Brandursachenermittlung findet immer a poste-

riori statt, die Natur der Sache lässt keine Schlüsse

vor dem Stattfinden eines Brandes zu. Als Beweise

dienen vor allem Brandspuren, aber auch Zeugen-

aussagen oder sonstige signifikante Spuren am

Brandort.

In Österreich und in der Bundesrepublik Deutsch-

land wird die Brandursachenermittlung von der Po-

lizei durchgeführt.Wenn es zu einem Brandgesche-

hen kommt, werden sowohl Feuerwehr als auch

Rettung und Polizei an den Einsatzort gerufen. Falls

der Verdacht aufkommt, dass es sich um eine Straftat

handeln könnte, werden auch die Bezirksermittler

an die Einsatzstelle gerufen. Bei einem Schaden ab

einer bestimmten Schadenshöhe oder bei Verletzten

oder gar Todesfällen wird eine Tatortgruppe vor Ort

eingerichtet. Diese Gruppe kann sodann einen

Brandursachenermittler aus dem Bundeskriminal-

amt bestellen. Nach Feststellung der Brandursache

und bei Vorliegen einer Brandstiftung wird der

Staatsanwalt informiert und mit dem Fall betraut.

Brandstiftung

Versicherung