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10.4

Seite 2

Bauwesenversicherung

Risikoabgrenzung zwischen Bauherr und Bauunter-

nehmer

Bauherren-Risiko

Bauunternehmer-Risiko

Risiken des Bauherrn sind

unab-

wendbare Ereignisse

, auf wel-

che besonders der Bauunterneh-

mer keine Einflussmöglichkeiten

hat und Vorkehrungen lediglich

im „zumutbaren“ Rahmen seiner

Sorgfaltspflicht treffen kann.

Risiken des Bauunternehmers

sind

Schäden

(Beschädigung und

Zerstörung)

aus der Errichtung

des Bauwerks, für alle Leistun-

gen

, welche von ihm erbracht

werden (inklusive der vertragsmä-

ßig übernommenen, auf ihn über-

wälzten Risiken) bis zur Übernah-

me des Baus durch den Bauherrn.

z.B. höhere Gewalt und

unabwendbare Ereignisse:

z.B. Schäden aus der

Errichtung:

• überdurchschnittliche Witte-

rungsereignisse,

• unbekannt gebliebene Eigen-

schaften des Baugrunds,

• Schäden durch unbekannte

Dritte,

• Schäden an bereits übernomme-

ner Bauleistung,

• Sachschäden verursacht durch

fehlerhafte Planung, Berechnung,

Gutachten (eingeschränkt auf-

grund der Prüfpflicht des Bauun-

ternehmers sowie der Haftung

der Planer)

• Folgeschäden durch Ausfüh-

rungsfehler,

• Fahrlässigkeit,

• menschliches Versagen

(z.B. Bauhandwerker),

• Böswilligkeit,

• Sabotage,

• Diebstahl bereits fix montierter

Teile,

• sämtliche von außen substantiell

mechanisch einwirkenden Ereig-

nisse,

• Mangel-Folgeschäden

Beides ist im Rahmen einer Bauwesenversicherung

versicherbar soweit ein Sachschaden daraus entsteht.

Die Bauwesenversicherung bietet Versicherungs-

schutz für das gesamte Bauherren- und Bauunter-

nehmerrisiko in Zusammenhang mit der Durchfüh-