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Bauwesenversicherung
Risikoabgrenzung zwischen Bauherr und Bauunter-
nehmer
Bauherren-Risiko
Bauunternehmer-Risiko
Risiken des Bauherrn sind
unab-
wendbare Ereignisse
, auf wel-
che besonders der Bauunterneh-
mer keine Einflussmöglichkeiten
hat und Vorkehrungen lediglich
im „zumutbaren“ Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht treffen kann.
Risiken des Bauunternehmers
sind
Schäden
(Beschädigung und
Zerstörung)
aus der Errichtung
des Bauwerks, für alle Leistun-
gen
, welche von ihm erbracht
werden (inklusive der vertragsmä-
ßig übernommenen, auf ihn über-
wälzten Risiken) bis zur Übernah-
me des Baus durch den Bauherrn.
z.B. höhere Gewalt und
unabwendbare Ereignisse:
z.B. Schäden aus der
Errichtung:
• überdurchschnittliche Witte-
rungsereignisse,
• unbekannt gebliebene Eigen-
schaften des Baugrunds,
• Schäden durch unbekannte
Dritte,
• Schäden an bereits übernomme-
ner Bauleistung,
• Sachschäden verursacht durch
fehlerhafte Planung, Berechnung,
Gutachten (eingeschränkt auf-
grund der Prüfpflicht des Bauun-
ternehmers sowie der Haftung
der Planer)
• Folgeschäden durch Ausfüh-
rungsfehler,
• Fahrlässigkeit,
• menschliches Versagen
(z.B. Bauhandwerker),
• Böswilligkeit,
• Sabotage,
• Diebstahl bereits fix montierter
Teile,
• sämtliche von außen substantiell
mechanisch einwirkenden Ereig-
nisse,
• Mangel-Folgeschäden
Beides ist im Rahmen einer Bauwesenversicherung
versicherbar soweit ein Sachschaden daraus entsteht.
Die Bauwesenversicherung bietet Versicherungs-
schutz für das gesamte Bauherren- und Bauunter-
nehmerrisiko in Zusammenhang mit der Durchfüh-