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Bauwesenversicherung
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird bedingungsgemäß
aus dem Gesamtpreis im Sinne der ÖNORM B 2061
gebildet. Zu berücksichtigen sind auch die Honora-
re für Planer und Sonderfachleute.
Nicht zu berücksichtigen sind die Kosten für den
Kauf von Grundstücken, Pachtkosten,Vertragskosten,
Versicherungskosten und Gebühren.
Bedingungswerke
In Österreich gibt es unterschiedliche Basis-Bedin-
gungswerke. Die gebräuchlichsten sind:
• Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversi-
cherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauun-
ternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1) in
den jeweiligen Fassungen
• Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversi-
cherung (ABBV)
• All-Risk-Bau-ABC-Versicherung (Kombination aus
Sach- und Haftpflichtversicherung).
Natürlich gibt es auch vom österreichischen Versi-
cherungsverband Musterbedingungen für die Bau-
wesenversicherung und die Allgemeinen Bedingun-
gen für die Projekt-Betriebsunterbrechungs-Versi-
cherung. Diese finden Sie auf dessen Internetseite
unter
http://www.vvo.at.
Zur Vervollständigung sei auch noch die Projekt-Be-
triebsunterbrechungsversicherung erwähnt. Diese