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10.4

Bauwesenversicherung

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird bedingungsgemäß

aus dem Gesamtpreis im Sinne der ÖNORM B 2061

gebildet. Zu berücksichtigen sind auch die Honora-

re für Planer und Sonderfachleute.

Nicht zu berücksichtigen sind die Kosten für den

Kauf von Grundstücken, Pachtkosten,Vertragskosten,

Versicherungskosten und Gebühren.

Bedingungswerke

In Österreich gibt es unterschiedliche Basis-Bedin-

gungswerke. Die gebräuchlichsten sind:

• Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversi-

cherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauun-

ternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1) in

den jeweiligen Fassungen

• Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversi-

cherung (ABBV)

• All-Risk-Bau-ABC-Versicherung (Kombination aus

Sach- und Haftpflichtversicherung).

Natürlich gibt es auch vom österreichischen Versi-

cherungsverband Musterbedingungen für die Bau-

wesenversicherung und die Allgemeinen Bedingun-

gen für die Projekt-Betriebsunterbrechungs-Versi-

cherung. Diese finden Sie auf dessen Internetseite

unter

http://www.vvo.at

.

Zur Vervollständigung sei auch noch die Projekt-Be-

triebsunterbrechungsversicherung erwähnt. Diese