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Seite 3

10.4.1

Bauwesenversicherung und

Brandschutz

• Die vorgeschriebenen Abstände der einzelnen

Teile einer Bauplatzinstallation (Büro, Unterkunft,

Werkstatt, Lager etc.) untereinander sowie auch

zu den Bauobjekten müssen eingehalten werden.

• Die Lagerräume und Depots für brennbare Gase

und Flüssigkeiten sind den Vorschriften entspre-

chend einzurichten.

• Abfalldeponien und Lagerstätten sollen sich auf das

Notwendigste beschränken und in genügend großer

Distanz zu den Bauobjekten angelegt werden.

Brandschutzeinrichtungen

Effiziente Brandschutzeinrichtungen ermöglichen

eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung. Da-

zu müssen etwa folgende Punkte beachtet werden:

• Geeignete Mittel zur Alarmierung sind zu installie-

ren und die Brandbekämpfung soll geübt werden.

• Geeignete Feuerlöschgeräte sind in genügender

Anzahl auf der Baustelle zu verteilen, die Aufstel-

lungsorte gemäß den Vorschriften zu markieren

und das Baustellenpersonal zu instruieren.

• Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen

und laufend der Brandlast der gesamten Baustel-

le anzupassen.

• Die zum Bauprojekt gehörenden Brandschutz-

und Brandbekämpfungsanlagen sind frühzeitig

zu installieren und in Betrieb anzupassen.

• etc.