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10.4.1
Bauwesenversicherung und
Brandschutz
• Die vorgeschriebenen Abstände der einzelnen
Teile einer Bauplatzinstallation (Büro, Unterkunft,
Werkstatt, Lager etc.) untereinander sowie auch
zu den Bauobjekten müssen eingehalten werden.
• Die Lagerräume und Depots für brennbare Gase
und Flüssigkeiten sind den Vorschriften entspre-
chend einzurichten.
• Abfalldeponien und Lagerstätten sollen sich auf das
Notwendigste beschränken und in genügend großer
Distanz zu den Bauobjekten angelegt werden.
Brandschutzeinrichtungen
Effiziente Brandschutzeinrichtungen ermöglichen
eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung. Da-
zu müssen etwa folgende Punkte beachtet werden:
• Geeignete Mittel zur Alarmierung sind zu installie-
ren und die Brandbekämpfung soll geübt werden.
• Geeignete Feuerlöschgeräte sind in genügender
Anzahl auf der Baustelle zu verteilen, die Aufstel-
lungsorte gemäß den Vorschriften zu markieren
und das Baustellenpersonal zu instruieren.
• Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen
und laufend der Brandlast der gesamten Baustel-
le anzupassen.
• Die zum Bauprojekt gehörenden Brandschutz-
und Brandbekämpfungsanlagen sind frühzeitig
zu installieren und in Betrieb anzupassen.
• etc.