Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1064 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1064 / 1325 Next Page
Page Background

03/15

Seite 21

8.3.7

Druckbelüftungsanlagen

offen stehende Türen lt. den unter 9.2.2 der TRVB S

112 in Abhängigkeit von den Einsatzmöglichkeiten

der Feuerwehr angegebenen Strömungskriterien

aufrecht erhalten wird und hierdurch das Stiegen-

haus weitgehend rauchfrei gehalten werden kann

(Beispiele: Hochhäuser, größere Versammlungsstät-

ten, Einkaufszentren und Warenhäuser, Großho-

tels).

Beim Konzept zur Brandbekämpfungsunterstützung

muss dem Stiegenhaus in nicht gesprinklerten Nut-

zungen immer eine Schleuse vorgelagert sein, damit

wegen des Fehlens der Abkühlung der Rauchgase

durch den Sprinklereinfluss eine Abkühlung der

Rauchgase durch Durchmischung in der Schleuse

stattfindet, sodass wieder eine Strömungsgeschwin-

digkeit von 2 ms

-1

für die Rauchrückhaltung an der

Stiegenhaustüre ausreicht. Wegen der selbstschlie-

ßenden Schleusentüren dringt immer nur eine be-

grenzte Rauchmenge in die Schleuse, die wegen

Durchspülung der Schleuse wieder aus der Schleuse

entfernt bzw. stark verdünnt wird. Stehen während

der Brandbekämpfung beide Schleusentüren (zum

Stiegenhaus und zur Nutzung) gleichzeitig längere

Zeit offen, wird die Kühlung der Rauchgase durch

die Löscharbeiten bewirkt, sodass eine Rauchrück-

haltung auch an der Türe zwischen Schleuse und

Nutzung erfolgt, da jetzt dort 2 ms

-1

Strömungsge-

schwindigkeit von der Schleuse in die Nutzung an-

stehen.

Im Folgenden werden verschiedene Dimensionie-

rungsvarianten, Druck- und Strömungskriterien für

verschiedene bauliche und anlagentechnische Ge-

gebenheiten und daraus resultierende verschiedene

Einsatztaktiken der Feuerwehr erläutert.

Stiegenhaus weit-

gehend rauchfrei

Schleuse

Kühlung der

Rauchgase