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Druckbelüftungsanlagen
offen stehende Türen lt. den unter 9.2.2 der TRVB S
112 in Abhängigkeit von den Einsatzmöglichkeiten
der Feuerwehr angegebenen Strömungskriterien
aufrecht erhalten wird und hierdurch das Stiegen-
haus weitgehend rauchfrei gehalten werden kann
(Beispiele: Hochhäuser, größere Versammlungsstät-
ten, Einkaufszentren und Warenhäuser, Großho-
tels).
Beim Konzept zur Brandbekämpfungsunterstützung
muss dem Stiegenhaus in nicht gesprinklerten Nut-
zungen immer eine Schleuse vorgelagert sein, damit
wegen des Fehlens der Abkühlung der Rauchgase
durch den Sprinklereinfluss eine Abkühlung der
Rauchgase durch Durchmischung in der Schleuse
stattfindet, sodass wieder eine Strömungsgeschwin-
digkeit von 2 ms
-1
für die Rauchrückhaltung an der
Stiegenhaustüre ausreicht. Wegen der selbstschlie-
ßenden Schleusentüren dringt immer nur eine be-
grenzte Rauchmenge in die Schleuse, die wegen
Durchspülung der Schleuse wieder aus der Schleuse
entfernt bzw. stark verdünnt wird. Stehen während
der Brandbekämpfung beide Schleusentüren (zum
Stiegenhaus und zur Nutzung) gleichzeitig längere
Zeit offen, wird die Kühlung der Rauchgase durch
die Löscharbeiten bewirkt, sodass eine Rauchrück-
haltung auch an der Türe zwischen Schleuse und
Nutzung erfolgt, da jetzt dort 2 ms
-1
Strömungsge-
schwindigkeit von der Schleuse in die Nutzung an-
stehen.
Im Folgenden werden verschiedene Dimensionie-
rungsvarianten, Druck- und Strömungskriterien für
verschiedene bauliche und anlagentechnische Ge-
gebenheiten und daraus resultierende verschiedene
Einsatztaktiken der Feuerwehr erläutert.
Stiegenhaus weit-
gehend rauchfrei
Schleuse
Kühlung der
Rauchgase