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8.3.5
Ausführung und Inbetrieb-
nahme
8.3.5 Ausführung und Inbetriebnahme
Nachdem alle Professionisten fixiert sind, sollte die
Steuerzentrale mit der Antriebstechnologie abge-
stimmt sein.Optimal wäre eine Einhaltung der Emp-
fehlungsnorm ÖNORM EN 12101-4. In dieser Norm
wird empfohlen, dass Komponenten vom gleichen
Hersteller verwendet werden sollen. Dieses ist je-
doch aus wirtschaftlichen Gründen nicht immer
möglich. Aus diesem Grund muss das Spannungs-
bild abgestimmt werden.
Die Elemente werden nach den erforderlichen Ei-
genschaften geprüft.Der Planer erhält alle Daten vor
dem Einbau vom Hersteller (Prüfzeugnisse, Konfor-
mitätserklärungen). Danach werden die genauen
Details zwischen den Fachplanern abgestimmt.
Nach der Herstellung der Verkabelung und Montage
der Elemente werden die Antriebe montiert (wenn
diese nicht schon im Werk montiert worden sind).
Danach werden die Steuerzentrale und alle Auslö-
seelemente installiert. Anschließend werden die
Klemmarbeiten in der Steuerzentrale und auf den
Elementen durchgeführt. Der Lieferant der Steuer-
zentrale sollte die Inbetriebnahme der Anlage
durchführen. Nach der erfolgreichen Inbetriebnah-
me wird die Anlage dem Betreiber übergeben.
Bei der Übergabe sind sämtliche, für den Betrieb
und die Kontrolle der Anlage, notwendigen Unterla-
gen und Dokumente vorzulegen und zu übergeben.
Die Vorgabe um welche Unterlagen es sich handelt
ist im Anhang 1 der TRVB 125 S angegeben.
Empfehlungsnorm
ÖNORM EN 12101-4