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Seite 1

8.3.5

Ausführung und Inbetrieb-

nahme

8.3.5 Ausführung und Inbetriebnahme

Nachdem alle Professionisten fixiert sind, sollte die

Steuerzentrale mit der Antriebstechnologie abge-

stimmt sein.Optimal wäre eine Einhaltung der Emp-

fehlungsnorm ÖNORM EN 12101-4. In dieser Norm

wird empfohlen, dass Komponenten vom gleichen

Hersteller verwendet werden sollen. Dieses ist je-

doch aus wirtschaftlichen Gründen nicht immer

möglich. Aus diesem Grund muss das Spannungs-

bild abgestimmt werden.

Die Elemente werden nach den erforderlichen Ei-

genschaften geprüft.Der Planer erhält alle Daten vor

dem Einbau vom Hersteller (Prüfzeugnisse, Konfor-

mitätserklärungen). Danach werden die genauen

Details zwischen den Fachplanern abgestimmt.

Nach der Herstellung der Verkabelung und Montage

der Elemente werden die Antriebe montiert (wenn

diese nicht schon im Werk montiert worden sind).

Danach werden die Steuerzentrale und alle Auslö-

seelemente installiert. Anschließend werden die

Klemmarbeiten in der Steuerzentrale und auf den

Elementen durchgeführt. Der Lieferant der Steuer-

zentrale sollte die Inbetriebnahme der Anlage

durchführen. Nach der erfolgreichen Inbetriebnah-

me wird die Anlage dem Betreiber übergeben.

Bei der Übergabe sind sämtliche, für den Betrieb

und die Kontrolle der Anlage, notwendigen Unterla-

gen und Dokumente vorzulegen und zu übergeben.

Die Vorgabe um welche Unterlagen es sich handelt

ist im Anhang 1 der TRVB 125 S angegeben.

Empfehlungsnorm

ÖNORM EN 12101-4