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Seite 1

8.3.4

Projektierung einer Brand-

rauchentlüftungs- oder

Rauchableitungsanlage

8.3.4 Projektierung einer Brandrauchentlüf-

tungs- oder Rauchableitungsanlage

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat

Richtlinien erstellt,in der ebenfalls Entrauchungsan-

lagen geregelt werden. Z.B. wird in der OIB 2.1 unter

dem Kapitel 3.7 speziell auf den Rauch- undWärme-

abzug eingegangen. Je nach Bau- oder Gewerbebe-

scheid bzw.Vorgabe durch ein Brandschutzkonzept

wird eine Dimensionierung nach TRVB 125 S oder

nach OIB Richtlinie herangezogen.

Nachdem die Entrauchungsflächen und die Zuluft-

flächen errechnet wurden, werden je nach den ar-

chitektonischen Ansprüchen die Elemente be-

stimmt. Die gewählte Größe der Lüftungselemente

bestimmt die erforderliche Stückzahl. Die Antriebs-

systeme der Elemente werden entweder pneuma-

tisch oder elektrisch geöffnet. Bei Wahl einer elektri-

schen Entrauchung wird für die Steuerzentrale, je

nach Anzahl und Leistung der Antriebe, die Größe

der Steuereinheit projektiert. Die Art der Auslöseein-

richtungen wird den gesetzlichen Vorgaben durch

Bescheide oder dem Brandschutzkonzept entnom-

men. Dies könnte eine Einbindung in die Brandmel-

detechnik sein, die Platzierung manueller Auslöse-

stellen (Rauchtaster) oder der Einsatz von Rauch-

oder Thermomeldern. Die Lüftungsanforderung

nach Kundenwunsch fließt gegebenenfalls in die

Planung mit ein.Dies könnte zum Beispiel durch die

Aufteilung der Lüftungsgruppen, der Wind-Regen-

Wächter, die Nachtauskühlung usw. erfolgen. Wenn

alle Details erarbeitet sind, werden mit dem Elektro-

planer die Schnittstellen definiert und eventuell

notwendige Blockschaltbilder erarbeitet.

Bestimmung der

Elemente