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8.3.4
Projektierung einer Brand-
rauchentlüftungs- oder
Rauchableitungsanlage
8.3.4 Projektierung einer Brandrauchentlüf-
tungs- oder Rauchableitungsanlage
Das Österreichische Institut für Bautechnik hat
Richtlinien erstellt,in der ebenfalls Entrauchungsan-
lagen geregelt werden. Z.B. wird in der OIB 2.1 unter
dem Kapitel 3.7 speziell auf den Rauch- undWärme-
abzug eingegangen. Je nach Bau- oder Gewerbebe-
scheid bzw.Vorgabe durch ein Brandschutzkonzept
wird eine Dimensionierung nach TRVB 125 S oder
nach OIB Richtlinie herangezogen.
Nachdem die Entrauchungsflächen und die Zuluft-
flächen errechnet wurden, werden je nach den ar-
chitektonischen Ansprüchen die Elemente be-
stimmt. Die gewählte Größe der Lüftungselemente
bestimmt die erforderliche Stückzahl. Die Antriebs-
systeme der Elemente werden entweder pneuma-
tisch oder elektrisch geöffnet. Bei Wahl einer elektri-
schen Entrauchung wird für die Steuerzentrale, je
nach Anzahl und Leistung der Antriebe, die Größe
der Steuereinheit projektiert. Die Art der Auslöseein-
richtungen wird den gesetzlichen Vorgaben durch
Bescheide oder dem Brandschutzkonzept entnom-
men. Dies könnte eine Einbindung in die Brandmel-
detechnik sein, die Platzierung manueller Auslöse-
stellen (Rauchtaster) oder der Einsatz von Rauch-
oder Thermomeldern. Die Lüftungsanforderung
nach Kundenwunsch fließt gegebenenfalls in die
Planung mit ein.Dies könnte zum Beispiel durch die
Aufteilung der Lüftungsgruppen, der Wind-Regen-
Wächter, die Nachtauskühlung usw. erfolgen. Wenn
alle Details erarbeitet sind, werden mit dem Elektro-
planer die Schnittstellen definiert und eventuell
notwendige Blockschaltbilder erarbeitet.
Bestimmung der
Elemente