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2.1.1
Von Gesetzen und Normen
Aktualität
Rechtzeitige Anpassung an die aktuelle Entwick-
lung, wie etwa an den Stand der Wissenschaft und
Technik sowie an wirtschaftliche Gegebenheiten;
rechtzeitige Überarbeitung der ÖNORMEN,gesichert
durch laufende Beobachtung und intervallmäßige
Überprüfung mit jährlichem Arbeitsprogramm.
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Wann ÖNORMEN und warum?
Normen haben stets den Charakter „unverbindli-
cher“ Empfehlungen – unabhängig davon, ob es
sich um nationale ÖNORMEN oder übernommene
Europäische Normen (EN), Internationale Normen
(ISO) oder ausländische Normen (z.B.DIN) handelt.
Durch die Einbindung der Interessensträger (Wirt-
schaft, Behörden, Wissenschaft, Konsumenten- und
andere Interessenvertretungen) und durch das Kon-
sensprinzip bei der Entwicklung von Normen ist die
allgemeine Akzeptanz und Anwendung der Normen
in der Praxis sichergestellt.
Vereinbarung von ÖNORMEN
ÖNORMEN gelten grundsätzlich nur dann, wenn sie
vereinbart werden. Mit der „üblichen“ Vereinbarung
der ÖNORM B 2110
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gelten unter Unternehmern
auch alle in Betracht kommenden, im ÖNORMEN-
Verzeichnis enthaltenen Normen technischen Inhal-
tes (technische Spezifikationen),alle ÖNORMEN mit
vornormierten Vertragsinhalten (Werkvertragsnor-
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Siehe auch Verordnung 1025/2012 über die europäische Normung.
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Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkver-
tragsnorm.
Anpassung an die
aktuelle Entwicklung