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09/17

Seite 19

2.1.1

Von Gesetzen und Normen

Aktualität

Rechtzeitige Anpassung an die aktuelle Entwick-

lung, wie etwa an den Stand der Wissenschaft und

Technik sowie an wirtschaftliche Gegebenheiten;

rechtzeitige Überarbeitung der ÖNORMEN,gesichert

durch laufende Beobachtung und intervallmäßige

Überprüfung mit jährlichem Arbeitsprogramm.

15

Wann ÖNORMEN und warum?

Normen haben stets den Charakter „unverbindli-

cher“ Empfehlungen – unabhängig davon, ob es

sich um nationale ÖNORMEN oder übernommene

Europäische Normen (EN), Internationale Normen

(ISO) oder ausländische Normen (z.B.DIN) handelt.

Durch die Einbindung der Interessensträger (Wirt-

schaft, Behörden, Wissenschaft, Konsumenten- und

andere Interessenvertretungen) und durch das Kon-

sensprinzip bei der Entwicklung von Normen ist die

allgemeine Akzeptanz und Anwendung der Normen

in der Praxis sichergestellt.

Vereinbarung von ÖNORMEN

ÖNORMEN gelten grundsätzlich nur dann, wenn sie

vereinbart werden. Mit der „üblichen“ Vereinbarung

der ÖNORM B 2110

16

gelten unter Unternehmern

auch alle in Betracht kommenden, im ÖNORMEN-

Verzeichnis enthaltenen Normen technischen Inhal-

tes (technische Spezifikationen),alle ÖNORMEN mit

vornormierten Vertragsinhalten (Werkvertragsnor-

15

Siehe auch Verordnung 1025/2012 über die europäische Normung.

16

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkver-

tragsnorm.

Anpassung an die

aktuelle Entwicklung