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09/17

2.1.1

Seite 14

Von Gesetzen und Normen

Ausführungs- oder Verarbeitungsnorm

: Norm,

die Anforderungen an die Ausführung einer Leis-

tung festlegt und konzentrierte fachliche Erfahrun-

gen enthält. Deren Befolgung sichert die sachgemä-

ße Anwendung/Verarbeitung der verwendeten Er-

zeugnisse/Produkte.

Dienstleistungsnorm

[5.6]: Norm, die Anforderun-

gen festlegt,welche durch eine Dienstleistung erfüllt

werden müssen, um die Zweckdienlichkeit sicherzu-

stellen.

Schnittstellen- oder Interfacenorm

[5.7]: Norm,

die Anforderungen festlegt, welche sich mit der

Kompatibilität (Verträglichkeit) von Produkten oder

Systemen an Verbindungsstellen beschäftigen.

Norm für anzugebende Daten oder Deklarati-

onsnorm

[5.8]:Norm,die eine Liste von Charakteris-

tiken enthält, für welche Werte oder andere Daten

anzugeben sind, um das Produkt, den Prozess oder

die Dienstleistung zu beschreiben.

Die Fachinformation 19 „Normen für jeden Bedarf

– die Normenarten“

11

gibt dazu Beispiele.

Den Ursprung erkennen

ÖNORM

A

bis

Z

: National erstellte ÖNORM

Den Buchstaben sind Themen zugeordnet, z.B.

ÖNORM

A

A

llgemeines

11

Download unter

www.austrian-standards.at/produkte-leistungen/

kostenlose-downloads/fachinformationen/fachinfo-19-normen-

fuer-jeden-bedarf-die-normenarten/