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Von Gesetzen und Normen
Ausführungs- oder Verarbeitungsnorm
: Norm,
die Anforderungen an die Ausführung einer Leis-
tung festlegt und konzentrierte fachliche Erfahrun-
gen enthält. Deren Befolgung sichert die sachgemä-
ße Anwendung/Verarbeitung der verwendeten Er-
zeugnisse/Produkte.
Dienstleistungsnorm
[5.6]: Norm, die Anforderun-
gen festlegt,welche durch eine Dienstleistung erfüllt
werden müssen, um die Zweckdienlichkeit sicherzu-
stellen.
Schnittstellen- oder Interfacenorm
[5.7]: Norm,
die Anforderungen festlegt, welche sich mit der
Kompatibilität (Verträglichkeit) von Produkten oder
Systemen an Verbindungsstellen beschäftigen.
Norm für anzugebende Daten oder Deklarati-
onsnorm
[5.8]:Norm,die eine Liste von Charakteris-
tiken enthält, für welche Werte oder andere Daten
anzugeben sind, um das Produkt, den Prozess oder
die Dienstleistung zu beschreiben.
Die Fachinformation 19 „Normen für jeden Bedarf
– die Normenarten“
11
gibt dazu Beispiele.
Den Ursprung erkennen
ÖNORM
A
bis
Z
: National erstellte ÖNORM
Den Buchstaben sind Themen zugeordnet, z.B.
ÖNORM
A
A
llgemeines
11
Download unter
www.austrian-standards.at/produkte-leistungen/kostenlose-downloads/fachinformationen/fachinfo-19-normen-
fuer-jeden-bedarf-die-normenarten/