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09/17

2.1.1

Seite 12

Von Gesetzen und Normen

• beruht auf abgestimmten Ergebnissen von Wis-

senschaft,Technik und Praxis und enthält präzise

Kriterien,

• zielt auf größtmöglichen Nutzen ab für alle, die

sie als Regel, Richtlinie oder Definition konse-

quent verwenden,

• wird von einer anerkannten (nationalen) Nor-

mungsorganisation (Austrian Standards Institute

[ASI]) zur allgemeinen und wiederkehrenden

Anwendung angenommen.

Normenarten

Es gibt Normen für jeden Bedarf. Die ÖNORM EN

45020:2007

10

definiert übliche Normenarten:

Grund- oder Basisnorm

[5.1]: Norm, die ein weit-

reichendes Anwendungsgebiet hat oder allgemeine

Festlegungen für ein bestimmtes Gebiet enthält.

Terminologienorm

[5.2]: Norm, die sich mit Fach-

ausdrücken (Benennungen) beschäftigt, welche üb-

licherweise mit ihren Definitionen und manchmal

mit erläuternden Bemerkungen, Bildern, Beispielen

und Ähnlichem mehr versehen sind.

Planungsnorm

: Norm, die Anforderungen festlegt,

welche durch eine Planung erfüllt werden müssen,

um die Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen.

Konstruktions-, Berechnungs- oder Bemes-

sungsnorm

:

Norm, die Anforderungen an die Be-

10

Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten – Allgemeine

Begriffe (ISO/IEC Guide 2:2004).