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2.1.1
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Von Gesetzen und Normen
Normen im öffentlichen Recht
Nach dem „Neuen Ansatz“ werden in EU-Richtlinien
nur mehr Schutzziele in Form von „Grundlegenden
oder wesentlichen Anforderungen“ (vgl.Tabelle 2.1.1-
1) festgelegt. Die Detailanforderungen werden durch
harmonisierte Normen festgelegt oder konkretisiert.
Solche Normen werden aufgrund von Normungsauf-
trägen (Mandaten) am CEN erarbeitet.Durch die Zitie-
rung einer mandatierten Norm im Amtsblatt der EU
erhalten mandatierte Normen den Status von harmo-
nisierten Normen (vgl.Abbildung 2.1.1-2)
Grundanforderungen an Bauwerke (gemäß BPV
1
, Anhang I)
1.
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2.
Brandschutz
3.
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4.
Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
5.
Schallschutz
6.
Energieeinsparung und Wärmeschutz
7.
Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
1
Bauproduktenverordnung
Tabelle 2.1.1-1: Grundlegende oder wesentliche Anforderungen an Bauwerke