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09/17

2.1.1

Seite 22

Von Gesetzen und Normen

Normen im öffentlichen Recht

Nach dem „Neuen Ansatz“ werden in EU-Richtlinien

nur mehr Schutzziele in Form von „Grundlegenden

oder wesentlichen Anforderungen“ (vgl.Tabelle 2.1.1-

1) festgelegt. Die Detailanforderungen werden durch

harmonisierte Normen festgelegt oder konkretisiert.

Solche Normen werden aufgrund von Normungsauf-

trägen (Mandaten) am CEN erarbeitet.Durch die Zitie-

rung einer mandatierten Norm im Amtsblatt der EU

erhalten mandatierte Normen den Status von harmo-

nisierten Normen (vgl.Abbildung 2.1.1-2)

Grundanforderungen an Bauwerke (gemäß BPV

1

, Anhang I)

1.

Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

2.

Brandschutz

3.

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

4.

Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung

5.

Schallschutz

6.

Energieeinsparung und Wärmeschutz

7.

Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

1

Bauproduktenverordnung

Tabelle 2.1.1-1: Grundlegende oder wesentliche Anforderungen an Bauwerke