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Entrauchungsklappen
Die Dehnungskompensatoren sind bei Ent-
rauchungsklappen jedenfalls aus nicht brennbarem
Material auszuführen, um die Funktion als Ent-
rauchungsleitung aufrechtzuerhalten. Die Ent-
rauchungsklappe darf im Brandfall ihre Lage in Be-
zug auf den brandabschnittsbildenden Bauteil
(Wand oder Decke) über die Feuerwiderstandsdau-
er nicht verändern, um damit die Anforderung an
den Raumabschluss und an die Abdichtung ord-
nungsgemäß zu erfüllen.
Ungeachtet der Dehnungskompensation ist die Ent-
rauchungsklappe so an der Wand oder an der Decke
zu befestigen, dass die Befestigung im Brandfall das
Eigengewicht der Klappe trägt. Dies gilt ohne weite-
ren Nachweis als erfüllt, wenn die zulässige Span-
nung in der Aufhängung 6 N/mm² bei Raumtempe-
ratur (20 °C) nicht überschreitet.
Beim Einbau ohne Dehnungskompensation sind die
Entrauchungsklappen mit einer Befestigungskon-
struktion starr an einer massiven Wand oder tragen-
den Decke zu verbinden. Mit dieser Befestigung
müssen die möglichen auftretenden Schubkräfte bis
10 kN ohne Lageänderung der Entrauchungsklappe
aufgenommen werden können.
Mit folgenden Maßnahmen kann eine ordnungsge-
mäße
starre Verbindung
ohne Dehnungskompen-
sation nachgewiesen werden:
·
Brandschutztechnische Beurteilung mittels Gut-
achten durch eine hierfür akkreditierte Prüfstelle
·
Rechnerischer Nachweis durch einen Sachver-
ständigen gemäß § 1299 ABGB unter der Annah-
Befestigung
Einbau ohne Deh-
nungskompensation