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Seite 15

6.11

Entrauchungsklappen

Der Einbau einer Entrauchungsklappe ist im

Klassi-

fizierungsbericht und in der Einbauanleitung

des Herstellers geregelt, weil sich die bestimmungs-

gemäße Verwendung auf eine positive Prüfung ge-

mäß ÖNORM EN 1366 Teil 10 bezieht.Das heißt,dass

eine Entrauchungsklappe nur unter jenen Bedin-

gungen eingebaut werden kann, unter denen die

Prüfung bestanden wurde.

Im Zuge der Planung ist besonderes Augenmerk auf

die Auswahl der möglichen Produkte für Ent-

rauchungsklappen unter Berücksichtigung des An-

wendungsfalles zu legen und in weiterer Folge die

geplante Bauart von brandabschnittsbildenden

Wänden und Decken oder Trennbauteilen zu be-

rücksichtigen.

Abweichungen von den Einbauvorgaben des Her-

stellers sind grundsätzlich unzulässig.

In Fällen,wo sich eine Abweichung nicht vermeiden

lässt, ist folgende Vorgangsweise zweckmäßig:

·

Rücksprache mit dem Hersteller, da dieser die

meiste Erfahrung über die Leistungsfähigkeit der

Entrauchungsklappe im Zuge der Prüfungen ge-

sammelt hat.Er kann darüber entscheiden,ob die

abweichende Ausführung die Klassifizierungsan-

forderungen erfüllen kann und ist bei Lösungsfin-

dungen behilflich, um einen Einbau zu ermögli-

chen.

·

Rücksprache mit der Prüfstelle.Auch die Prüfstel-

le kann aufgrund der Erfahrungen bei Prüfungen

die Abweichung beurteilen und Aussagen über

die Zulässigkeit einer Abweichung treffen.

Abweichungen