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Entrauchungsklappen
Der Einbau einer Entrauchungsklappe ist im
Klassi-
fizierungsbericht und in der Einbauanleitung
des Herstellers geregelt, weil sich die bestimmungs-
gemäße Verwendung auf eine positive Prüfung ge-
mäß ÖNORM EN 1366 Teil 10 bezieht.Das heißt,dass
eine Entrauchungsklappe nur unter jenen Bedin-
gungen eingebaut werden kann, unter denen die
Prüfung bestanden wurde.
Im Zuge der Planung ist besonderes Augenmerk auf
die Auswahl der möglichen Produkte für Ent-
rauchungsklappen unter Berücksichtigung des An-
wendungsfalles zu legen und in weiterer Folge die
geplante Bauart von brandabschnittsbildenden
Wänden und Decken oder Trennbauteilen zu be-
rücksichtigen.
Abweichungen von den Einbauvorgaben des Her-
stellers sind grundsätzlich unzulässig.
In Fällen,wo sich eine Abweichung nicht vermeiden
lässt, ist folgende Vorgangsweise zweckmäßig:
·
Rücksprache mit dem Hersteller, da dieser die
meiste Erfahrung über die Leistungsfähigkeit der
Entrauchungsklappe im Zuge der Prüfungen ge-
sammelt hat.Er kann darüber entscheiden,ob die
abweichende Ausführung die Klassifizierungsan-
forderungen erfüllen kann und ist bei Lösungsfin-
dungen behilflich, um einen Einbau zu ermögli-
chen.
·
Rücksprache mit der Prüfstelle.Auch die Prüfstel-
le kann aufgrund der Erfahrungen bei Prüfungen
die Abweichung beurteilen und Aussagen über
die Zulässigkeit einer Abweichung treffen.
Abweichungen