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Beton
• Beton setzt keine toxischen Gase frei
Die vorteilhaften stofflichen Eigenschaften von Be-
ton erlauben es den Planern, für den Bauherrn ein
gegen Brandgefahr sicheres Bauwerk zu erstellen.
Normalbeton und Konstruktionsleichtbeton werden
ausschließlich aus mineralischen Baustoffen gefer-
tigt und gelten daher ohne Nachweis als nichtbrenn-
bar (A1). Die zur Aufnahme von Zugkräften einge-
brachte Bewehrung aus Baustahl ändert daran
nichts.
Betonbauteile erreichen ohne besonderen Aufwand
hohe Feuerwiderstandsdauern, sie entwickeln im
Brandfall keine toxischen Gase,sie haben aus brand-
schutztechnischer Sicht nur Vorteile. Stahlbetonbau-
teile gelten je nach Abmessung der Querschnitte
und Dicke der Überdeckung des Betonstahls mit
Beton in der Regel als feuerbeständig, wobei bei
schlaff bewehrten Stahlbetonbauteilen in aller Re-
gel die aus statischen Gründen erforderlichen Ab-
messungen der tragenden Bauteile schon entspre-
chend hohe Feuerwiderstandsdauern ergeben.
Die Einsturzgefahr ist bei tragenden Stahlbetonbau-
teilen mit schlaffer Bewehrung sehr gering, bei
Spannbetonkonstruktionen mit sehr schlanken Bau-
teilen naturgemäß höher.Die Einwirkung der Brand-
wärme führt zunächst zur raschen Erwärmung der
äußeren Deckschicht, wodurch sich die Bewehrung
erwärmt und eventuell durch Abplatzungen freige-
legt wird. Entscheidend für das Brandverhalten des
Stahl- oder Spannbetons ist letztlich immer das Ver-
halten der Bewehrungen.Bei der Bemessung geht es
letztlich um die Einhaltung einer Mindestbetonde-
Nichtbrennbar ohne
Nachweis
Geringe Einsturz-
gefahr