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09/15

5.3.2

Seite 2

Beton

• Beton setzt keine toxischen Gase frei

Die vorteilhaften stofflichen Eigenschaften von Be-

ton erlauben es den Planern, für den Bauherrn ein

gegen Brandgefahr sicheres Bauwerk zu erstellen.

Normalbeton und Konstruktionsleichtbeton werden

ausschließlich aus mineralischen Baustoffen gefer-

tigt und gelten daher ohne Nachweis als nichtbrenn-

bar (A1). Die zur Aufnahme von Zugkräften einge-

brachte Bewehrung aus Baustahl ändert daran

nichts.

Betonbauteile erreichen ohne besonderen Aufwand

hohe Feuerwiderstandsdauern, sie entwickeln im

Brandfall keine toxischen Gase,sie haben aus brand-

schutztechnischer Sicht nur Vorteile. Stahlbetonbau-

teile gelten je nach Abmessung der Querschnitte

und Dicke der Überdeckung des Betonstahls mit

Beton in der Regel als feuerbeständig, wobei bei

schlaff bewehrten Stahlbetonbauteilen in aller Re-

gel die aus statischen Gründen erforderlichen Ab-

messungen der tragenden Bauteile schon entspre-

chend hohe Feuerwiderstandsdauern ergeben.

Die Einsturzgefahr ist bei tragenden Stahlbetonbau-

teilen mit schlaffer Bewehrung sehr gering, bei

Spannbetonkonstruktionen mit sehr schlanken Bau-

teilen naturgemäß höher.Die Einwirkung der Brand-

wärme führt zunächst zur raschen Erwärmung der

äußeren Deckschicht, wodurch sich die Bewehrung

erwärmt und eventuell durch Abplatzungen freige-

legt wird. Entscheidend für das Brandverhalten des

Stahl- oder Spannbetons ist letztlich immer das Ver-

halten der Bewehrungen.Bei der Bemessung geht es

letztlich um die Einhaltung einer Mindestbetonde-

Nichtbrennbar ohne

Nachweis

Geringe Einsturz-

gefahr