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Unterweisungen im
Brandschutz
cherheitshinweisen die Stoffe bzw. Gemische zu
kennzeichnen sind.
Hinweis
Die neuen Gefahrenklassen und -kategorien entspre-
chen inhaltlich weitgehend dem alten EU-System.
Dadurch sollten Aufwand und Auswirkungen der Sys-
temumstellung möglichst begrenzt werden.
Hinsichtlich Brand wurden die bisherigen Kategori-
en verändert: brennbare Flüssigkeiten, die zuvor als
R11 (leichtentzündlich) eingestuft waren, sind jetzt
– je nach Abhängigkeit von ihrem Siedepunkt – in
Kategorie 1 oder Kategorie 2 der entzündbaren Flüs-
sigkeiten eingestuft.
Brennbare Flüssig-
keiten