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9.2.5

Seite 4

Unterweisungen im

Brandschutz

cherheitshinweisen die Stoffe bzw. Gemische zu

kennzeichnen sind.

Hinweis

Die neuen Gefahrenklassen und -kategorien entspre-

chen inhaltlich weitgehend dem alten EU-System.

Dadurch sollten Aufwand und Auswirkungen der Sys-

temumstellung möglichst begrenzt werden.

Hinsichtlich Brand wurden die bisherigen Kategori-

en verändert: brennbare Flüssigkeiten, die zuvor als

R11 (leichtentzündlich) eingestuft waren, sind jetzt

– je nach Abhängigkeit von ihrem Siedepunkt – in

Kategorie 1 oder Kategorie 2 der entzündbaren Flüs-

sigkeiten eingestuft.

Brennbare Flüssig-

keiten