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9.2.5

Seite 2

Unterweisungen im

Brandschutz

Eine ausreichende Zahl von Betriebsangehörigen ist

regelmäßig, möglichst einmal jährlich, in der Hand-

habung undWirkungsweise der vorhandenen Lösch-

geräte zu schulen. Praktische Löschversuche neh-

men die Scheu, einen entdeckten Brand sofort zu

bekämpfen. Deshalb sollten Löschübungen ein fes-

ter Bestandteil der Unterweisungen sein.Vorzugswei-

se werden dafür nur umweltfreundliche Brandsimu-

latoren (gasbetrieben) verwendet. Diese ermögli-

chen ein professionelleres, öfteres und sicheres

Üben an realitätsnahen Brandszenarien und ziehen

keine Umweltverschmutzung und Probleme bei der

Entsorgung von Restbrennstoffen nach sich.

Eine jährliche Evakuierungsübung mit Alarmierung

unter realitätsnahen Bedingungen (Rauchgenerator,

Sicherheitsbeleuchtung, ...) und unter Beiziehung

eines Übungsbeobachters mit Nachbesprechung

erhöht die Sensibilität für Brandschutzbelange we-

sentlich. Hauptzielgruppe dabei sind die Beschäftig-

ten und nicht die Nutzer. Daher sind solche Übun-

gen auch außerhalb der Hauptbetriebszeiten mög-

lich.

Achtung

Erzeugen Sie bei diesen Übungen jedoch keine realen

Gefahrensituationen.

Laut ASchG müssen die Mitarbeiter im Betrieb über

die Gefahrenklassen, Kennzeichen und über die si-

chere Verwendung von verwendeten Produkten un-

terwiesen werden. Dazu gelten seit 1. Juni 2015 die

Löschübungen

Evakuierungs-

übungen