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Brandschutzbuch
ge, Blitzschutzanlage, Gas- und Ölfeuerungsanlage,
Lösch- und Brandmeldeanlagen, Feuerlöscherüber-
prüfungen usw.) und die Bescheide feuerpolizeili-
cher oder anderer behördlicher Brandschutzüber-
prüfungen beizulegen.
Berichte über stattgefundene Brände und ihre Ursa-
chen sowie Aufzeichnungen über Schulungen (Un-
terweisungen, Lösch- und Räumungsübungen usw.)
sollen die Dokumentation ergänzen.
Empfehlenswert ist die Führung des Brandschutzbu-
ches als „Tagebuch“, in das chronolgisch alle ein-
schlägigen Vorkommnisse und die gesetzten Maß-
nahmen eingetragen werden.
Berichte
Tag
Vorkommnis bzw. gesetzte Maßnahme Unterschrift
01.01.12 Feuerschutztür defekt
Mustermann
03.04.12 Lagerungen Treppenhaus
Mustermann
Abbildung 9.2.4-1: Beispiel Brandschutz-„Tagebuch“