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09/13

9.2.4

Seite 2

Brandschutzbuch

ge, Blitzschutzanlage, Gas- und Ölfeuerungsanlage,

Lösch- und Brandmeldeanlagen, Feuerlöscherüber-

prüfungen usw.) und die Bescheide feuerpolizeili-

cher oder anderer behördlicher Brandschutzüber-

prüfungen beizulegen.

Berichte über stattgefundene Brände und ihre Ursa-

chen sowie Aufzeichnungen über Schulungen (Un-

terweisungen, Lösch- und Räumungsübungen usw.)

sollen die Dokumentation ergänzen.

Empfehlenswert ist die Führung des Brandschutzbu-

ches als „Tagebuch“, in das chronolgisch alle ein-

schlägigen Vorkommnisse und die gesetzten Maß-

nahmen eingetragen werden.

Berichte

Tag

Vorkommnis bzw. gesetzte Maßnahme Unterschrift

01.01.12 Feuerschutztür defekt

Mustermann

03.04.12 Lagerungen Treppenhaus

Mustermann

Abbildung 9.2.4-1: Beispiel Brandschutz-„Tagebuch“